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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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itzung. Donnerstag den Z. April 1919. 782 die sich Name heraus- gegen diese Zwangsorganisation wenden. Die große Mehrzahl der sächsischen Ärzteschaft empfindet die Ein richtung dieser Bezirksvsreine uuö den Zwang, diesen Bezirksvereinen anzugehören, als durchaus segensreich. Dagegen sind, wie gesagt wird, hauptsächlich nur die überall vorhandenen Außenseiter und diejenigen Ärzte, die vielleicht durch irgendein Ehrengerichtsurteil verärgert und verbittert worden sind. Nun möchte ich noch ans diese Ehrengerichisurteile zukommen. Der verehrte Herr Vorredner hat von einigen dieser Urteile gesprochen und sie unverhältnismäßig hoch genannt. Ich erinnere daran, daß ich selbstverständlich gegen eine Änderung dieser Ehrengerichte nichts einzu wenden habe und daß auch die Arzte nichts dagegen haben würden. Der Herr Vorredner hat von dem Fall gesprochen, wo es sich um einen Arzt der Bilzschen Naturheilanstalt handelte, und er hat die Strafe, die dieser Arzt erhalten hat, als sehr hoch bezeichnet. Die Bezirksvereine erklären, daß diese Strafe nur deshalb so hoch ausgefallen ist, weil derselbe Arzt schon wiederholt wegen Verstößen gegen 8 7 der Standesordnung mit Geld- und Ehrenstrafen belegt worden war; also es ist (Abgcorimcte Frau Salinger.) gegen diese schädlichen Kurpfuscher und will nichts gegen die Naturheilmethode einwenden —, ich sage, diese ge fährlichen Kurpfuscher, die brieflich behandeln und die alle diese fürchterlichen Dinge verschuldet haben, unter denen die ärztebedürftige Menschheit seufzt, sie verlangen heute schon die Aufhebung des Seuchengesetzes. Darum meine ich also, dieses Kurpfuschertum müßte auch viel energischer bekämpft werden. Deshalb muß auch die Ärzteschaft heute mehr als je dafür einstehen, daß ein Hochstand der Ärzteschaft aufrechterhalten bleibt. Denken wir daran, daß Lie lange Kriegsdauer nicht nur ganz allgemein auf die Moralbegriffe unseres Volkes im schlimmen Sinne eingewirkt hat, denken wir daran, daß sie auch auf die ärztliche Berufsethik abschwächend gewirkt hat. Denn es ist ein großer, in den Kriegs- zeiten keineswegs gleichmäßig durchgebildeter ärztlicher Nachwuchs entstanden, für den eine gründliche Schulung in Standesfragen durchaus erforderlich erscheint. Es kann nicht im Interesse der Allgemeinheit liegen, nicht im Interesse der Kranken, aber auch nicht im Interesse der Ärzteschaft, daß diese vielen Kriegsapprobierten jetzt Ellenbogenfreiheit erhalten, um sich mit allen Mitteln eine Praxis zu verschaffen. Es sind nur hohe ethische Gründe gewesen, die den Staat seinerzeit dazu veranlaßt haben, dem Ärztestaud die Möglichkeit zu schaffen, erzieherisch AN auf die jungen neu in die Praxis eintretenden Ärzte zu wirken und auf die Erhaltung eines würdigen Standes- bewußtseins hinzuarbeiten. Es ist durch die ärztliche Ehrengerichtsbarkeit bisher möglich gewesen, gegen pflichtvergessene Ärzte einzu schreiten auch in den Fällen, wo die bürgerliche Gesetz gebung versagt. Durch diese ärztliche Ehrengerichtsbar keit ist es ermöglicht worden, daß diese pflichtwidrigen Handlungen von Ärzten fast ganz verschwunden sind, daß sie überhaupt nur sehr selten vorkommen. Ich will hier gleich zugeben, daß gegen die ärztliche Ehrengerichtsbarkeit, wie sie heute besteht, gewiß manches eingewendet werden kann, daß auch sie es wohl ver tragen wird, wenn hier neuzeitliche Verordnungen ge troffen werden. Dagegen wird sich auch die Ärzteschaft nicht wenden. Ich bin überzeugt, wenn in dieser Be ziehung mit der Ärzteschaft verhandelt werden könnte, daß sie selbst mit dem Antragsteller zusammen hier da für eintreten würde, daß Schäden, die sich vielleicht bei der ärztlichen Ehrengerichtsbarkeit gezeigt haben, ver schwinden. (Abg. Nitzschke (Leutzschs: Sehr richtig!) Ich möchte auch noch auf einen anderen Vorteil der ärztlichen Zwangsorganisation Hinweisen. Gerade durch in ihr ist aus Versehen des Druckers der „Dreedeu" aus der Unterschrift der Eingabe gelassen worden. Es sind überhaupt nur ganz wenige Ärzte, die Zwangszugehörigkeit zu den Bezirksvereinen hat sich in Sachsen eine überaus segensreiche, geradezu vorbildlich wirkende Fürsorge durch ärztliche WohlfahrtseinÄchtungen herausgebildet. Die Existcnzfähigkeit dieser Witwen-und Waisen Unterstützung^ kaffen wird bei der Freigabe der Zugehörigkeit zu den Bezirksvereinen ganz ernstlich in Frage gestellt, und die Leistungen, welche die ärztlichen Wohlsahrtseinrichtungen bewirken, sind wirklich nicht klein. Ich darf hier vielleicht verlesen, was darüber ge schrieben wird. (Vizepräsident vr. Dietel: Wird gestattet.) Was diese Fürsorgeeinrichtungen bisher geleistet haben, möchte daraus erleben werden, daß sie an Witwen und Waisen fast 506000 M. und an — nicht zuletzt im Dienste der Kassenmitglieder — invalid ge wordene Ärzte fast 40^000 M. gezahlt haben; in ähn licher Weise segensreich wirken die in drei Regierungs bezirken bestehenden Sterbekassen, die in anderen Be zirken ebenfalls geplant sind. Ich gebe Ihnen das aus der Eingabe der fünf Ärzte kammern der fünf Regicrungbezirke Bautzen, Chemnitz, Leipzig, Zwickau und Dresden bekannt, und möchte da gleich auf ein Versehen des Druckers aufmerksam machen. Die Eingabe ist ja Wohl in Ihren Händen;
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