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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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21. Sitzung. Donnerstag, den 3. April 1919. 788 (Abgeordneter Beutler.) ein oder der andere Arzt an Herrn Fräßdorf. Aber eine Petition einer irgendwie nennenswerten Zahl von Ärzten haben wir nicht gehabt. (Abg. Menke (Dresden): Weil sie die Maßregelung fürchten!) Das Gesetz vom 15. August 1904 bedeutet eine organische Fortbildung des alten Gesetzes. Herr Präsident Fraß dorf ist der Meinung, daß es dieses Gesetz verschlechtert hat. Ich bin anderer Ansicht. Die Grundgedanken dieses Gesetzes hat die Reform unangetastet gelassen. Es ist damals fast einstimmig von der Kammer angenommen worden. Wenn ich die Landtagsmitteilungen recht ver standen habe, haben damals nur ein oder zwei konser vative Abgeordnete gegen das Gesetz gestimmt. Wie ich schon hecvorgehoben habe, wird die ganze Standesgesetzgebung noch heute getragen von der ein mütigen Zustimmung der Arzte. Der Antrag geht aus nicht von einer Fraktion der Ärzte, sondern von der politischen Partei der Sozialdemokratie, die trotz offen baren Versagens ihrer Prophezeiungen ihren alten Wider spruch festhält. Meine Herren! Das Gesetz von 1896 hat damals die Regierung gerechtfertigt mit dem Hin weis auf die schweren Schädigungen, die die Gewerbe ordnung dem ärztlichen Stande zugefügt habe. Es ist hingewiesen worden, was schon einmal gesagt wurde, daß die Kurierfreiheit, die Kurpfuscherei, die übermäßige Zahl der Arzte, die wilde Konkurrenz, unwürdige Herab drückung der Preise, das Überwiegen der wirtschaftlichen Macht der Krankenkasfen gegenüber den einzelnen Ärzten zusammengewirkt hätten, um den Halt des Ärztestandes in moralischer und materieller Beziehung zu lockern. Das wäre, sagt die Begründung, bei den wichtigen Be ziehungen der Ärzte zur menschlichen Gesellschaft von be denklichem Einfluß, und nur eine Zwangsorganisation mit Disziplinargewalt vermöchte es, die Ärzte von un lauteren Elementen zu reinigen und ihre Stellung gegen über anderen Organisationen zu halten. Eine Ehren gerichtsbarkeit — meine Damen und Herren, der wich tigste Satz — habe nur einen Sinn, wenn sie sich auf alle Standesgenossen erstrecke, und deshalb sei eine Zwangsorganisation mindestens zu dem Zwecke, um die Ehrengerichtsbarkeit zu tragen, notwendig. Über diesen wichtigsten Punkt geht Herr Präsident Fräßdorf mit einer gewissen Nonchalance hinweg. Er überantwortet die Frage, wie es zu machen ist, Ehrengerichtsbarkeit ohne Zwangsorganisation, vertrauensvoll der Regierung. (Abg. Fräßdorf: Den Ärzten!) Ich hätte, da er zweifelsohne der sachverständigste Herr unter uns ist, gern ans seinem Munde gehört, wie er sich eine Ehrengerichtsbarkeit ohne Zwangsorganisation M denkt, (Abg. Fräßdorf: Wie in Preußen!) wie er sich denkt eine freiwillige Organisation mit Ehren- gerichtsbarkeit, aus der dann die Arzte, die dieser frei willigen Organisation nicht angehören, herausfallen ins Freie. Ich bedauere außerordentlich, daß er aus dem reichen Schatze seiner Erfahrungen heraus der Regierung nicht gesagt hat, wie denn die Sache nun eigentlich zu machen ist. Meine Herren! Die Frage wird jetzt die sein: Es ist damals — das wird vielleicht Herr Präsident Fräßdorf auch noch wissen — von der Regierung erwogen worden, ob man neben den ärztlichen Bezirksvereinen, die damals freie Vereine waren, also neben dieser sreien Organisation eine zweite Zwangsorganisation schaffe, die lediglich Träger der Ehrengerichtsbarkeit sei. Man hat sich aber für den ersten Weg entschieden, nian hat unter Zustimmung der Kammer und der Ärzteschaft den Weg beschritten, daß man die Bezirksvereine und die Kreisvereine zu Trägern der Ehrengerichtsbarkeit machte. Das hat sich seit 23 Jahren bewährt. Die Mißstände, die die Sozialdemokraten voraus- gesagt hatten, daß da eine Zunftmichelei — der Ausdruck ist damals gebraucht worden — entstehen würde, daß politische Maßregelungen eintreten würden, sind nicht ein- getreten. Ärzte aller politischen Parteirichtungen, Sozial demokraten und Konservative, haben sich in den Bezirks vereinen zusammengefunden (Zuruf links: Müssen!) und haben ersprießliche und nützliche Arbeit geleistet. Meine Damen und Herren! Läßt sich diese Zwangs organisation auch heute nach 23 Jahren noch rechtfertigen? Wir sind auch der Meinung, daß die historische Ent wicklung allein die Rechtfertigung nicht bildet. Wir sind jederzeit bereit, das geschichtlich Gewordene nachzuprüfen daraufhin, ob es noch den Bedürfnissen der Gegenwart entspricht. Wir brechen aber nicht so ohne weiteres mit der Vergangenheit, wir sind nicht — besonders unter den heutigen Umständen — Anhänger des Bruches mit der Vergangenheit schlechthin. Wir prüfen und brechen nur, wenn es notwendig ist. Meine Damen und Herren! Mißtrauisch macht uns, wie gesagt, der Umstand, daß dieser Antrag nicht von den Ärzten ausgeht, die doch selber wissen müssen, ob und wo sie der Schuh drückt, (Zuruf links: Sie können doch hier keinen Antrag stellen!) sondern von politischen Parteien, und wenn man genau hinsieht, von den Krankenkassen. Meine Damen und
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