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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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(Abgeordneter Beutler.) Herren! Das macht mißtrauisch. Wir sind überzeugt, daß die Gründe, die seinerzeit die sächsische Arztegesetz- gebung veranlaßt haben, deren Fortbestand in vollem Maße und vielleicht heute noch mehr wie damals recht- sertigen. Wir wissen alle, daß der Zudrang zu dem ärzt lichen Studium größer ist als je. Das Schaffensgebiet der Arzte ist wesentlich eingeengt; es droht uns erheb licher Landverlust, wir verlieren unsere Kolonien, die viele von unseren Ärzten beschäftigt haben, wir müssen unser Heer und unsere Marine einschränken und müssen die Seefahrt vermindern. Der Wettbewerb der Arzte wird auf dem engeren Raume, der uns bleibt, außerordentlich schwierig werden. Es werden unsere schlechten Finanzen, unsere schlechten Einkommensverhältnisse mitwirken. Alles das wird dazu beitragen, um die Gefahr einer den Arzte- stand herabdrückenden Verschlechterung seiner wirtschaft lichen Lage zu vergrößern. Meine Herren! Das ist wohl uns allen klar, daß der Staat und die mensch liche Gesellschaft an dem Fortbestände eines gesunden und wirtschaftlich unabhängigen, eines sittlich hoch stehenden Ärztestandes ein ganz erhebliches Interesse hat. Für den Staat ist der Arzt der notwendige Gehilfe auf dem Gebiete einer der wichtigsten Staatsaufgaben, der Gesundheitspflege. Meine Damen und Herren! Was nützen Ihnen alle Ehrengerichte, alle Staatsaufsicht, und was nützen Ihnen Zwangsmaßregeln, wenn nicht letzten Endes ein sachverständiger, gewissenhafter und pflicht getreuer Arzt Wächter der Volksgesundheit ist, das ist die letzte und die beste Instanz dafür. Meine Herren! Der Staat braucht die Ärzte in tausenderlei Beziehungen. Ich will nur auf das eine Hinweisen. Tagtäglich werden im Deutschen Reiche Hunderte und Tausende von ärzt lichen Zeugnissen ausgestellt, ob diese Zeugnisse richtig sind, ob sie gefärbt sind, ob irgendwelche Einflüsse auf den Arzt möglich sind, davon hängt wirtschaftlich und finanziell so viel ab, daß wir gerade in dieser Beziehung auf die Integrität der Ärzte ein außerordentliches Ge wicht legen müssen. Der Staat bildet den Arzt aus, er approbiert ihn, er schickt ihn hinaus in die Praxis. Er hat das erheblichste Interesse daran, daß der Arzt nicht im Kampfe gegen unlautere Konkurrenz, überhaupt gegen unlautere Elemente aufgerieben wird, daß er sich die Ideale, die die Schule und insbesondere auch die Univer sität in ihn einpflanzt, in der Praxis bewahrt. Meine Herren! Der menschlichen Gesellschaft steht niemand näher wie der Arzt. Wo der Anwalt, der Jurist und der Geistliche nicht hinkommt, dort kommt der Arzt hin, in Paläste und Hütten, in die engsten Verhältnisse. Und, meine Herren, wir alle, die wir hier sitzen und Angehörige haben, die uns lieb sind, haben ein eigenes großes Interesse daran, daß unsere Arzte hochstehen nicht nur an wissenschaftlicher Tüchtigkeit, sondern auch an sittlicher Integrität und an wahrer Menschlichkeit. (Abg. Fräßdorf: Darüber sind wir uns ja einig!) Ja, Herr Präsident, darin sind wir einig, und jetzt kommt der Punkt, wo wir uneinig sind. Kann durch eine Zwangsorganisation und eine ihr angegliederte straffe Ehrengerichtsbarkeit der Niedergang des Arztestandes, den wir befürchten, aufgehalten werden? Da sagen Sie: Nein; wir sagen im Gegenteil: Ja! Wer wird, meine Damen und Herren, wenn die Flut droht — und sie droht — die Deiche, die sie abhalten soll, abtragen? Daß aber eine ärztliche Standesorganisation mindestens dazu bei trägt, die Ärzteschaft in ihrer sozialen und wirtschaftlichen Stellung zu stärken, das Ehrgefühl und damit die sitt liche Kraft des einzelnen zu festigen, damit aber auch seine Berufsausübung günstig zu beeinflussen, darüber kann nach unserem Urteil kein Zweifel sein. Ich will ein anderes Urteil anführen, das Urteil eines unserer be deutendsten Verwaltungsrechtslehrer, der sagt: Der Arzt ist kein gewöhnlicher Gewerbetreibender. Bei der Ausübung der ärztlichen Praxis kommen Ge sichtspunkte des öffentlichen Rechts und der allgemeinen Sicherheit in Betracht. Die Natur des ärztlichen Be rufes legt dem Arzte besondere Berufspflichten auf, deren Beobachtung überwacht, deren Verletzung diszipli- narisch verfolgt werden muß. Die Handhabung dieser Disziplin kann nur korporativen Organen anvertraut werden, die aus dem Ärztestand selbst hervorgehen. Meine Damen und Herren! Noch ein anderer Ge sichtspunkt: der Arzt tritt als einzelner in das Berufs leben. Ihm fehlt der Anhalt der Arbeitsgemeinschaft, die der Beanite, der Lehrer, ja jeder Arbeiter in seinem Berufe hat. Wir Anwälte stehen dem Arzte vielleicht noch am nächsten. Aber wir arbeiten stets im Strome der Welt unter dem prüfenden Auge des Richters und der steten Kontrolle des Gegenanwalts. Der Arzt ar beitet in der Stille seines Konsultationszimmers, am Krankenbett, einsam und allein, ohne Halt, ohne Stütze. Meine Herren! Für ihn ist die Standesorganisation das notwendige Korrelat der schrankenlosen Selbständigkeit, die der Arzt sonst hat. Der Zwang, mit Standesgenossen zu verkehren, ist gut — sonst gibt es Einsiedler, die sich zurückziehen und von den Standesgenossen nichts wissen wollen —, der Zwang, mit dem Standesgenossen Berufs fragen zu erörtern, kann ihm nur nützlich sein. Es werden, wie Frau Abgeordnete Salinger schon betont hat, die Erfahrungen des Älteren dem Nachwuchs dienst bar gemacht nicht nur in Fragen der ärztlichen Wissen- chaft und Kunst, sondern auch in Fragen des ärztlichen 114*
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