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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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21. Sitzung. Donnerstag, den 3. April 1019. 790 (Abgeordneter Beutler.) Taktes. Schon das Bewußtsein, meine Damen und Herren — ich spreche hier aus eigener Erfahrung, denn in gewisser Beziehung ist unser Stand in Standesfragen dem ärztlichen sehr nahestehend —, daß der junge Arzt nicht nur sein eigenes Ansehen, seine eigene Ehre zu wahren hat, daß er in seiner Berufstätigkeit die Ehre des Standes vertritt, ist für ihn eine stete Mahnung, eine stete Warnung. Das Standesbewußtsein, das So lidaritätsgefühl, auf das Sie ja so viel geben, wird in dem Arzte durch die Zugehörigkeit zur Organisation gestärkt. Meine Damen und Herren! Wer wird gern zum Denunzianten? Gewiß niemand unter uns. Wer wird die Aufgabe gern übernehmen, Wahrnehmungen, die er über die Berufstätigkeit eines Arztes gemacht hat, an zuzeigen? Bin ich Angehöriger desselben Standes, bin ich auch Arzt, so ist cs meine Pslicht, diese Wahr nehmungen zu melden, denn die Pflicht gegen die All gemeinheit geht weiter und ist höher zu stellen als die Pflicht gegen den einzelnen. Es ist auch schon darauf hingewiesen worden, daß sich die Aufgaben der Bezirksvereine nicht auf reine Standes fragen erstrecken, sondern auch auf wirtschaftliche Fragen, auf Herstellung von Einrichtungen zur Unterstützung not leidender und hilfsbedürftiger Mitglieder und ihrer Fa ts) milien. Diese Aufgabe ist in großem Unsange erfüllt worden. Ich kann zu dem, was Frau Abgeordnete Salinger in dieser Beziehung ausgeführt hat, noch er wähnen, daß die Jnvalidenkasse und die Witwen- und Waisenkasse in Sachsen jede ein-Vermögen von über 400000 M. besitzt, daß sie im Jahre 1917 über 10000 Mark Invalidenrente bezahlt hat und 50 000 M. Witwen- und Waisenrente, daß der Regierungsbezirk Dresden eine selbständige Sterbekasse hat, und eine ähnliche Einrichtung besteht in Chemnitz. In Chemnitz hat man einen Kriegs hilssfonds gegründet mit einem Bestand von über 30 000 Mark. In Chemnitz hat man — das wird Herrn Prä sidenten Fraßdorf interessieren, wenn er es nicht schon weiß — eine Geschäftsstelle zur Prüfung der Kassenrech nungen gegründet. Dort besteht in gewissem Umfange noch die freie Arztwahl. Dort werden aber die Kassen rechnungen von einer von den Ärzten eingerichteten Geschäftsstelle geprüft, und die Ärzte werden in ihrer Kassentätigkeit genau kontrolliert. Das Kontrollorgan kostet die Ärzte jährlich gegen 9000 M. Meine Damen und Herren! Wollen Sie alle solche segensreichen Ein richtungen, die auf den Zusammenschluß aller Arzte zu geschnitten sind, vernichten? Wenn Sie die Zwangs mitgliedschaft aufheben, so wird das vielen derartigen Einrichtungen der Ärzte zum Verderben gereichen. Meine Damen und Herren! Was ist nun der eigent- <6> liche Grund dieses ganzen Vorgehens, wie ich ihn auf ässe? Ich kann mich irren. Man will offenbar nach >em Grundsätze „äiviäs st imxsra!" handeln, man will einen Keil in die Ärzte treiben, weil man glaubt, wenn die Geschlossenheit der Ärzteschaft zertrümmert ist, wird man leichter mit ihnen fertig. Insbesondere hoffen das die Krankenkassen, daß die Arzte ihnen dann ganz gefügig werden. Dabei wird aber der Einfluß der ärztlichen Bezirksvereine auf dies Verhältnis der Ärzte zu den Kassen überschätzt. Dieser Einfluß ist nur mäßig. Ich gestatte mir in dieser Beziehung an der Hand des Ge- etzes folgendes auszuführen. Die Bezirksvereine sind nach Z 4 der Ärzteordnung befugt, mit den Krankenkassen zu verhandeln über die Bedingungen, zu denen die kassen ärztliche Behandlung gewährt wird, und weiter befugt, Streitigkeiten zwischen Ärzten und Krankenkassen zu chlichten. Hier ist also der Vertreter der Bezirksvereine eigentlich nichts anderes, als was der Gewerkschafts beamte ist. Er verhandelt über die Bedingungen und ücht, wenn Streitigkeiten entstehen, zu schlichten. Er hat )ie Gemeinschaftsinteressen der Ärzte gegenüber den Krankenkassen zu wahren. Er hat nur eine ver mittelnde Tätigkeit, keine irgendwie entscheidende. Scheitert seine Tätigkeit und kann auch die Kreis hauptmannschaft, die in dieser Beziehung übergeordnet 0 ist, nicht zu einem Resultate kommen, so kann jeder Arzt machen, was er will. Er kann mit der Kasse abschließen, oder er kann nicht abschließen. Nur kommt dann in Be tracht der 8 15 der Standesordnung. Aber auch dieser Z 15 der Standesordnung gibt den Bezirksvereinen nicht die Macht zu genehmigen oder nicht zu genehmigen. Der 8 15 der Standesordnung gibt nur das Recht zur gutachtlichen Aussprache, wenn es sich um Vereinbarung eines Fixums oder eines Honorarsatzes unter der Ge bührentaxe handelt., Auch hier ist nur eine Ordnungs vorschrift gegeben, nur eine gutachtliche Tätigkeit der Be zirksvereine zugelaffen. Begutachtet der Bezirksverein den Vertrag abfällig, so kann der Arzt doch abschließen und es auf die Entscheidung des Ehrengerichtes ankommen lassen. Letzten Endes wird also das Ehrengericht und der Ehrengerichtshof zu entscheiden haben, ob ein Ver trag standesunwürdig ist, und in dieser Beziehung ist die Judikatur des Ehrengerichtshofes doch nicht, ich will einmal sagen, so unverständlich, wie der Herr Präsident Fraßdorf das hingestellt hat. In vielen Fällen hat die Judikatur des Ehrengerichtshofes gesagt: o nein, ihr dürft nicht alles, was vielleicht eurem Standesinteresse wider spricht, als standesunwürdig bezeichnen. Es kann wohl ein Vertrag, der die Sätze festsetzt, die nicht ganz
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