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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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70 4. Sitzung. Montag, den 3. März 1919. (ArbcitSministcr Heldt.) ich schon sagte, im Monat März die Zahl der Erwerbs losen noch etwas steigen dürfte, wird für diesen Monat ein Betrag von 7 Millionen Mark als staatlicher Anteil anzunehmen sein. Für den Monat April dürfte dann wohl mit einer Abnahme der Arbeitslosen gerechnet werden. Das Arbeitsministerium rechnet vom Monat Dezember 1918 bis mit Juni 1919 mit einem Betrage von 37 Mil lionen als staatlichem Anteil zur Erwerbslosenfürsorge. Es hat deshalb auch das Finanzministerium ersucht, für den Nachtragsetat für 1918/19 einen Betrag von 60 Mil lionen Mark als Bedarf einzusetzen. Vom Reich hat Sachsen bis jetzt 12 Millionen Mark als Vorschüsse an gefordert und auch erhalten. Das sind verhältnismäßig hohe Summen, und man kann nur den Wunsch und die Hoffnung aussprechen, daß es gelingen möge, das Wirt schaftsleben wieder so in Gang zu bringen und so zu festigen, daß dieser Betrag nicht gebraucht wird. Wenn ich aber im übrigen gesagt habe, daß die gegenwärtige Erwerbslosenfürsorge am besten ersetzt wird durch eine obligatorische Reichsarbeitslosenversicherung, so bin ich mir darüber nicht im unklaren, daß auch die beste Reichs- ardeitslosenversicherung ebenfalls nur als ein Aushilfs- mittel betrachtet werden kann und daß auch die Regierung insofern mit den Herren Interpellanten völlig konform geht, als die Hauptsache doch die Beschaffung von Arbeit und die Arbeit selbst es ist, damit die Arbeitslosen wieder in geregelte Verhältnisse und zu Verdienst kommen. Ausgehend von diesem Grundsätze hat deshalb auch die sächsische Regierung umfangreiche Aufträge an Güter-, Personen- und Gepäckwagen, Schmalspurwagen und Lokomotiven als Nolstandsarbeiten entweder zum Teil schon vergeben oder wird sie in nächster Zeit ver geben. Die Aufträge werden in einzelnen Teilen ver geben, fo daß möglichst weite Kreise der sächsischen In dustrie Arbeit erhalten. Nur die Zusammensetzung der Wagen ersolgt in den Spezialfabriken für Waggonbau und Lokomotivbau, weil das nicht anders möglich ist. Da es sich hierbei um Notstandsarbeiten handelt, soll für die Preisbemessung kein Unternehmergewinn ein gerechnet werden. Es soll aber auch darauf Rücksicht ge nommen werden, daß die Betriebe, die die Spezialeinrich tungen noch nicht haben, einen angemessenen Preis er halten. Um rasch Arbeitsgelegenheit zu schaffen, hat die Regierung einen Teil der Arbeiten vorläufig unter Vor behalt der endgültigen Preisfestsetzung schon vergeben. Die Staatsverwaltung hat außerdem schon selbst Not standsarbeiten in Angriff genommen und wird solche in nächster Zeit in größerem Umfange noch weiter in An griff nehmen. Ich möchte mich auf diese wenigen Be merkungen über die Staatsausträge und die Vergebung (0) von Staatsauftiägen beschränken, weil der gegenwärtige Leiter des Finanzministeriums sich Vorbehalten hat, der Volkskammer hierüber noch Mitteilungen zu machen. Ich möchte aber noch ein paar Worte zu den Not standsarbeiten der Gemeinden sagen. Im Okwbec 1918 hat die frühere Regierung schon eine Zusammenstellung vorbereitet, um eine Übersicht über die vom Staat und den Gemeinden sofort in Angriff zu nehmenden Notstands arbeiten zu gewinnen. Die Nevolutionsregierung hat dann durch eine Verordnung vom 22. November fest- gestellt, daß die für Notstandsarbeiten erforderlichen Ent eignungen auf dem Wege des sogenannten Dringlichkeits verfahrens durchzuführen sind. Am 9. Dezember 1918 und am 3. Januar d. I. ist dann durch Verordnung an die Demobilmachungskommissare erneut auf die Be schaffung von Arbeitsgelegenheit durch die Gemeinden im Wege der Notstandsarbeiten mit allem Nachdruck hingewirkt worden. Daß diese Maßnahmen nur in beschränktem Umfange Erfolg haben konnten, liegt daran, daß 'die Finanzen der Gemeinden in außer ordentlich starker Weise angespannt sind und daß die Gemeinden glaubten, die Kosten der Notstandsarbeiten, die namentlich durch die gegenwärtigen Preisverhältnisse bedingte Überteuerung nicht allein tragen zu können. Hier hat nun eine Verordnung des Reichsdemobil- M machungsamtes vom 2. Dezember 1918 nachgeholfen. Sie hat in Aussicht gestellt, daß die Hälfte der unwirtschaft lichen übeiteuerung der Notstandsarbeiteu auf das Reich zu übernehmen ist. Dabei ist vom Reich die Erwartung ausgesprochen worden, daß der Staat seinerseits ein Drittel der Überteuerung übernehmen werde, so daß für die Gemeinden noch ein Sechstel zu tragen übrigbleibt. Es steht außer Zweifel, daß eine derartige Unterstützung an die Gemeinden diese wohl veranlaßt hätte, Notstands arbeiten mit dem erforderlichen Nachdruck in Angriff zu nehmen. Es wäre dadurch ein Teil der Mittel der Erwerbslosenfürsorge gespart worden und außerdem nutz bare Werte geschaffen. Der damalige Leiter des säch sischen Finanzministeriums lehnte aber mit einem Schreiben vom 17. Dezember jede Gewährung von Staatszuschüssen an die Gemeinden für Notstandsar beiten schlechtweg ab. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Nur nach wiederholten und eindringlichen Vorstellungen erklärte er in einem Schreiben vom 31. Dezember sich bereit, vorbehaltlich der Prüfung eines jeden einzelnen Falles, an bedürftige Gemeinden für besonders dring liche Arbeiten bis zu zwei Sechstel der Überteuerung zu erstatten. Ten Gemeinden konnte daher eine
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