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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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LI. Sitzung. Donnerstag, dm 3. April 1919. (Austi,Minister vr. Harnisch.) Jedem Landeseinwohner wird völlige Gewissens freiheit und Schutz in der Gottesverehrung seines Glaubens gewährt. Hier wird also Schutz nur denjenigen gewährt, die einer Religionsgesellschast, und zwar einer aufgenommenen Religionsgesellschaft angehören. 8 33 aber nimmt wieder diejenigen Rechte, die in 8 32 den Landeseinwohnern insofern gewährt sind, als völlige Gewissensfreiheit den Landeseinwohnern ja garan tiert sein soll. Bedauerlicherweise sagt 8 33 der alten Verfassung: Die Mitglieder der im Königreich anerkannten auf genommenen christlichen Religionsgesellschaften ge nießen bürgerliche und politische Rechte. Alle anderen Glaubensgenossen — also sogar die Glaubens genossen der anerkannten Religionsgesellschaften, die aber nicht ausgenommen sind; denn zu den auf genommenen gehören ja bloß die katholischen, die Pro testantischen, die reformierten und die deutsch-katholischen, — alle anderen Glaubensgenossen haben an den staats bürgerlichen Rechten nur in dem Maße Anteil, wie er ihnen vermöge besonderer Gesetze zukommt. Leider sind nun solche besonderen Gesetze insbesondere für Dissidenten nicht geschaffen. Infolgedessen haben wir bedauerlicher weise den Zustand tatsächlich festzustellen, daß die Dissi- U deuten an und für sich nicht irgendwelchen Schutz ge nießen. Infolgedessen wäre es durchaus gerechtfertigt, wenn der gegenwärtige Zustand endlich radikal geändert würde. Immerhin werden wir aber abwarten müssen, was zunächst die Reichsgesetzgebung in dieser Beziehung tut, und wir werden um so mehr abwarten müssen, als auch andere Reichsgesetze durch den Antrag des Herrn Antragstellers berührt werden, die wir von Sachsen aus nicht ändern können. Das betrifft insbesondere die Eidesformel, diese ist festgelcgt in der Strafprozeß- und Zivilprozeßordnung. Diese Gesetze können natürlich von uns aus nicht geändert werden, und wir können trotz des Dissidentengesetzes von uns aus diesen Zustand — so erstrebenswert er ist — nicht ändern. Ich will nicht untersuchen, wie weit die Dissidenten staatsbürgerliche Nachteile haben, weil sie, ihrer Über zeugung entsprechend, den Eid zu verweigern innerlich Grund hätten. Es sind zweifellos oft Mißstände hervor getreten, und das, was der Herr Abgeordnete eben über jene beiden Fälle erzählt hat, ist außerordentlich bedauer lich. Wir müssen deshalb danach streben, daß möglichst bald diesem Zustande ein Ende gemacht wird. Wir werden alles tun müssen, um zu erreichen, daß die Reichsgesetzgebung in dieser Beziehung schneller arbeitet. Trotzdem wird es notwendig sein, diesen Antrag einem Ausschüsse vorzulegen und im einzelnen zu beraten, wie er gefaßt werden soll, denn glücklich scheint mir in allen Einzelheiten die Fassung doch nicht zu sein; und wegen der Schwierigkeit, wieweit Reichsrecht, wieweit Landes recht diese Materie zu regeln hat, empfiehlt es sich, daß ein Antrag, der erst vor wenigen Tagen das Licht der Welt erblickt hat, (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Vor Jahren!) zunächst einmal gründlich beraten wird; der Antrag ist vom 25. März und ist erst vor wenigen Tagen dem Kultusministerium zugegangen. Sie sagen aber mit Recht, das Streben, das Sie haben und das ich habe, sei ein altes. Wir wollen beide hoffen, daß diesem Streben nun recht bald entsprochen wird. Ich will die Gelegenheit benutzen, um noch das eine zu erwähnen. Meines Erachtens haben gerade wir Frei denker allen Anlaß, nicht nur negativ zu fordern, daß der Zwang beseitigt werde, der den Dissidenten gegen über besteht, und daß die Schwierigkeiten behoben werden, die mit dem Kirchenaustritte, wie der Herr Antragsteller mit Recht ausgeführt hat, verbunden sind, wir müssen auch danach streben, daß die neue Weltanschauung, die wir beide immer mehr ausbauen wollen, dadurch schneller heraufgeführt wird, daß freie Bahn für einen Moral unterricht statt der religiösen Erziehung für die Kinder von Dissidenten geschaffen wird. Das ist ein dringendes Bedürfnis, und nach dem gegenwärtig bestehenden Gesetze sind leider die Dissidenten und ihre Kinder außerordent lich schlecht gestellt. Ich brauche nur darauf hinzuweisen, daß die Dissidenten Kultushandlungen nicht ausüben dürfen. Das ist außerordentlich bedauerlich. Es besteht aber ein ganz dringendes Bedürfnis danach, daß man in dieser Hinsicht aufbauend arbeitet. Wir Freidenker haben das allergrößte Interesse daran, daß der Sozialis mus als neue Weltanschauung sich mehr und mehr in den Herzen und Köpfen der Bevölkerung Eingang ver schafft, daß er nicht nur als eine wirtschaftliche Organi sation die Gemüter bewegt, sondern daß er als Welt anschauung dazu verhilft, das deutsche Volk erzieherisch neu zu gestalten und die Moral zu heben; denn wir Freidenker erkennen selbstverständlich an, wie bedauerlich es gegenwärtig ist, daß die wirtschaftliche Not auch eine so große Not in bezug auf Moral und Gewissen ge zeitigt hat. Es ist notwendig, daß in dieser Beziehung sehr viel aufbauend geschieht. In dieser Beziehung zu arbeiten, wird dann leicht sein, wenn die veralteten Gesetze gefallen sein werden. Wir müssen danach streben, daß der Austritt aus der Kirche erleichtert wird. Das genügt aber nicht. Wir müssen noch weiter danach streben, daß der ganze Komplex dieser Fragen nach der
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