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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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-Justtzminister vr. Harnisch.) erzieherischen Seite hin eingehend behandelt wird. Dazu wird der Herr Antragsteller am besten Gelegenheit haben, wenn sein Antrag — da schließe ich mich dem Herrn Vorredner an — behandelt wird in einem Ausschüsse, der auch die formalen Bedenken beseitigt, die ich erwähnt habe. Vizepräsident Lipinski: Der Herr Abgeordnete Hofmann hat zur Geschäftsordnung bemängelt, daß ich den Herrn Abgeordneten Fräßdorf wegen einer Rede wendung nicht zur Ordnung gerufen habe. Ich habe mir das Stenogramm kommen lassen. Daraus geht hervor, daß meine Auffassung, daß eine persönliche Kränkung nicht vorliegt, bestätigt wird. Das unkorrigierte Stenogramm hat folgenden Wortlaut: Nun hat der Herr Abgeordnete Beutler eine Stellung eingenommen, die eben nur — na, nehmen Sie es mir nicht übel — ein Rechtsanwalt einnehmen kann, der bis zu einem gewissen Grade in der Rabu- listik doch beschlagen ist. (Oho! bei den Deutschnationalen.) Mein Freund Kirchhof hat Ihnen schon gesagt — Sie sind wohl nicht zugegen gewesen —, in welcher Weise Sie operiert haben. Das hätte ich von Herrn Beutler nicht erwartet. In den Redewendungen liegen zweierlei Deutungen. Es ist in dem ersten Falle nicht der persönliche Vor wurf der Rabulistik gemacht worden, sondern nur an gedeutet worden, daß bis zu einem gewissen Grade ein Rechtsanwalt in der Rabulistik beschlagen ist. Das ist in diesem Zusammenhänge keine persönliche Kränkung. Der zweite Vorwurf: „Das hätte ich von Herrn Beutler nicht erwartet" — (Zuruf: Das betrachte ich nicht als Vorwurf!) von Ihnen nicht, aber von anderen. Die genannte Bemerkung bezieht sich auf die Rede des Herrn Abge ordneten Kirchhof, und der hat in ganz sachlicher Weise auseinandergefetzt, daß der Abgeordnete Beutler den Ver such gemacht habe, zwei grundverschiedene Dinge mitein ander zu vergleichen. In dem Zusammenhänge konnte ich keine persönliche Kränkung des Herrn Abgeordneten Beutler in der Ausführung des Herrn Abgeordneten Fräßdorf erblicken und auch keine Verletzung der parla mentarischen Ordnung. Nach meiner Auffassung war ich nicht in der Lage, Herrn Abgeordneten Fräßdorf einen Ordnungsruf zu erteilen. Jetzt hat Herr Abgeordneter Fräßdorf das Wort. Abgeordneter Krätzdorf: Meine Herren! Er wird sich gleich erledigen. Sie wissen, ich habe, wenn (r. At»n«»mtM.) ich rede, auch mit meinem Temperament zu kämpfen, (y) Ich habe aber auch den Mu!, wenn ich mich vergriffen habe, demjenigen, den ich damit verletzt haben sollte, Genugtuung zu geben, und so sage ich denn auch hier ohne alle Einschränkung: Sofern Herr Abgeordneter Beutler sich durch diese Redewendung verletzt fühlt, so nehme ich jenes Wort gern zurück. Ich habe nicht die Absicht gehabt, ihn zu verletzen. (Bravorufe rechts.) Vizepräsident Lipinski: Hält Herr Abgeordneter Hofmann seinen Einspruch aufrecht? (Abg. Hofmann: Ja! — Heiterkeit.) Wenn er seinen Antrag aufrechterhält, gehen wir zur nächsten Tagesordnung über. (Zuruf rechts: Gibt's ja gar nicht!) Es ist ein Antrag eingegangen, der den Antrag Nr. 45 dem Gesetzgebungsausschufse überweisen will. — Der Antrag ist genügend unterstützt. Wir fahren in der Debatte fort. Das Wort hat Herr Abgeordneter vr. Roth. Abgeordneter vr. Roth: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus denselben Gründen, die die<D- Herren Vertreter des Kultusministeriums und des Justiz ministeriums dargelegt haben, habe ich mit Unterstützung meiner politischen Freunde den Antrag auf Überweisung an die Gesetzgebungsdeputation gestellt. Dazu bewog uns die Erwägung, daß die Fassung des Antrages nicht be sonders glücklich ist insofern, als eine erschöpfende Be handlung der Frage nicht gegeben ist und eine Anzahl im Anträge behandelter Fragen in die Reichsgesetzgebung herüberspielt. Der Ruf nach Freiheit der Religionsausübung, der Ruf nach Gewissensfreiheit hat allezeit in den Reihen der Demokraten und Liberalen ein lautes Echo gefunden. Im Jahre 1848 war dieses Postulat in die Grundrechte des deutschen Volkes mit ausgenommen. Die Revolution von 1848 hat die volle verfassungsrechtliche Ausgestaltung dieser Forderung nicht durchzufetzen vermocht. Sie spielte lange Zeit danach in der öffentlichen Tagesmeinung und in den Parlamenten der Bundesstaaten eine nicht geringe Rolle. In Sachsen blieb die Regelung des Rechtes der Religionsausübung, wie schon der Herr Justizminister ausgeführt hat, auf den Grundlagen der 88 32 und 56 der Verfasfungsurkunde stehen. Nach dem 8 32 wurde jedem Landeseinwohner völlige Ge wifsensfreiheit und Schutz in der Gottesverehrnng seines 117
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