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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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21. Sitzung. Donnerstag, den 3. April 1919. 820 (Slbgcordncter Nr. Kaiser.) dann würde ich ohne weiteres sagen: Ich gebe der Ten denz dieses Antrags recht, die Entschließung muß ver einfacht, es muß erleichtert werden, so daß der einzelne Staatsbürger auch in seinem Glauben freier ist. Und noch ein weiteres hat der Antragsteller in seinem Anträge zusammengeworfen: er hat nicht unterschieden zwischen den erwachsenen Menschen und den Kindern, zwischen den reifen Menschen und den unreifen Menschen, und deswegen ist es ganz unmöglich, diesem Antrag ohne weiteres zuzustimmen; wir können nicht billigen, daß jeder mit 14 Jahren bereits ohne weiteres sich für eine andere Konfession entscheidet. Ich bemerke ausdrücklich, daß ich durchaus auf dem Standpunkte stehe, daß wir den Zustand ändern müssen, daß erst daß 21. Lebens jahr entscheidet. Wir müssen das schon ändern, weil ja der Bürger und die Bürgerin jetzt mit 20 Jahren schon das Wahlrecht haben, und auch aus dem Grunde, weil man mit 14 Jahren im allgemeinen dem Kinde zumutet, schon über seine Religion durch die Konfirmation zu ent scheiden. Aber wir wollen in dieser Beziehung vorsichtig sein. Der Radikalismus ist eine Jugendkraukheit, und er ebbt allmählich ab, bei manchen eher, bei manchen später; und wir wollen den Radikalismus nicht bereits bei den Jungen sördern helfen, die doch tatsächlich noch nicht die volle Bedeutung eines solchen Schrittes über- (8) sehen können. Neulich ist ein Brief vorgelesen worden von Schülern, der 2. Scminarvorschulklasse, das sind so ungefähr 14 jährige; da hat man sich mit Recht darüber lustig gemacht, daß sie bereits ihren Lehrern Vorhaltungen über die Art des Religionsunterrichts geben und entscheiden wollen, was richtiger Religionsunterricht ist. Gehen Sie nicht auf dem betretenen Wege weiter und werfen Sie nicht alle diese Hemmnisse um, die jetzt noch bestehen gegen den Wahl- und skrupellosen Übertritt der Kinder! Ich ver lange in dieser Beziehung vor allem das eine — und das ist etwas Grundsätzliches —, daß man doch nicht allzusehr durch das Wegschaffen dieser Bestimmungen das Familienleben stören soll. Die Eltern sind immer hin trotz aller Bestrebungen innerhalb der jetzigen Jugend doch noch diejenigen, die die Kinder über das 14. Jahr hinaus behüten und auch erhalten; und man soll dem Vater und der Mutter nicht ohne weiteres das Recht nehmen, auch insofern auf ihre Kinder noch bestimmend einwirken zu können. Insofern bitte ich also Vorsicht obwalten zu lassen. Im übrigen stimme ich der Tendenz des Antrages insofern zu, als er eine freiere Gestaltung bringt. Aber auch in dieser Beziehung wollen wir uns hüten, daß wir die Sache in der Form allzuleicht machen. Es ist vor ¬ hin schon darauf hingcwiesen, daß die Deliberationsfrist lO) gar nichts fo Schlechtes war. Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß, wenn die Jungen in der Schule vom Lehrer Prügel gekriegt hatten, der Vater am nächsten Tage ins Pfarrhaus ging und aus der Kirche austreten wollte. Das geschieht aus solchen Gründen öfter; das ist nur ein Beispiel. Man sieht, aus welchen Gründen die Religion manchmal gewechselt wird. Man sollte, wie auch Herr Kollege Arzt anerkannt hat, wie ich zugeben will, die Sache doch durchaus ernster auf ¬ fassen. Ich will mich nur noch kurz dagegen wenden, daß gesagt worden ist, die Zugehörigkeit zur Kirche ist im wesentlichen bei denen, die der Kirche angehören, eine Frage des materiellen Vorteils, etwa ob man eine Erb schaft erwartet oder etwas Ähnliches. Ich bin noch nicht in der glücklichen Lage gewesen, eine Erbschaft wegen der Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche zu erhalten, und ich muß gestehen, auf diese Hoffnung hin würde ich nicht der evangelischen Kirche treu bleiben, wenn es nicht aus anderen Gründen geschähe. Ich möchte aber gegen ein solches Wort Verwahrung einlegen. Es ist nicht richtig, daß nur aus solchen materiellen Gründen die Leute bei der Kirche bleiben. Unser ganzes Volksleben ist mit der Religion und den Einrichtungen der Kirche durchtränkt, und das ist die stärkste Stütze für die Kirche. Im übrigen habe ich mich außerordentlich gefreut, daß Herr Abgeordneter Arzt für Toleranz im weitesten Maße eingetreten ist, nämlich dafür, daß jeder sein Be kenntnis selbst wählen kann. Ich hoffe, daß bei den Verhandlungen im Gesetzgebungsausschuß über das Schul gesetz dieser Gedanke der Toleranz, daß jeder seine Reli gion selbst bestimmen kann, mehr zum Durchbruch kommt, als das heute früh geschehen ist. Denn Sie wissen alle, welchen Vorwurf wir Ihnen bei der Behandlung der Schulfragen machen, daß Sie uns nämlich zwingen wollen, unsere Kinder einem Religionsunterricht aus zusetzen, einem Dogma auszusetzen, das nicht unser (0) Glaube ist (Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) und vor dem wir unsere Kinder behüten wollen. Wenn also die Behandlung dieses Antrages die Folge hat, daß auch Sie etwas toleranter werden, als Sie es bis jetzt sind, dann wäre der Antrag freudig zu begrüßen. Präsident: Das Wort hat Herr Abgeordneter Kruspe.
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