Suche löschen...
Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
830 22. Sitzung. Freitag, den 4. April 1919. (Berichterstatter Abgeordneter Beutler.) Vorstände von den staatlichen Verwaltungsbehörden gewählt oder von der Regierung ernannt werden sollten, nicht entschieden, sondern es sollte nur zum Ausdruck kommen, daß diese Frage nicht mit Gegenstand der zunächst ver langten Wahlrechtsvorlage sein sollte; sie sollte Vorbehalten bleiben, wie ich nochmals hervorhebe, der späteren größeren Verwaltungsreform. Übereinstimmung herrschte in der Deputation weiter darüber, daß die Wahlen zur Bezirksversammlung vor zunehmen seien von den Gemeindevertretungskörpern, wie es jetzt schon geltendes Recht ist nach den Bestimmungen der z 10, 11 und 12 des Gesetzes über die Bildung von Bezirksverbänden. Dabei kann ich wohl der Meinung Ausdruck geben, die allerdings in der Deputation nicht zum Ausdruck ge kommen ist, daß auch diese Wahlen nach dem Grund sätze der Verhältniswahlen erfolgen. Ich gebe zu, daß die Durchführung dieses Grundsatzes in diesem Spezial falle vielleicht auf Schwierigkeiten stößt, aber diese Schwierigkeiten werden nicht unüberwindlich sein. Der Inhalt des Deputationsbeschlusses, der die Neugestaltung der Bezirksverwaltungcn auf demokratischer Grund lage anstrebt, rechtfertigt die Äußerung dieses Wunsches durch mich, denn es gilt, die Verhältniswahl, die Listen wahl als einzig richtige nach den demokratischen Grund- (L) sätzen anzuerkennen. Im übrigen kam noch der Wunsch unwidersprochen zum Ausdruck, daß, wenn das Wahlrecht an die Ge meindekörper erteilt wird, die Verteilung nach der Ein wohnerzahl der Gemeinde und nicht nach deren Leistungsfähigkeit erfolgen soll. Das wären die wesentlichen Momente, die zu dem Antrag ausgeführt worden sind, der Ihnen jetzt zur Be schlußfassung vorliegt. Es hat sich aber der Gesetzgebungsausschuß auch ausgesprochen über die Neugestaltung der Bezirks- und Kreisverwaltung, wenn auch diese Aussprache, wie ich nochmals hervorhebe, nur eine allgemeine und keineswegs für jemand verbindliche sein konnte. Ich will aber, um vollständig zu sein, doch die Wünsche und Ansichten, die von einzelnen Mitgliedern der Gesetzgebungsdeputation hierbei geäußert worden sind, kurz anführen. Es wurde geäußert: die jetzige Behördenorganisation sei zu schema tisch, nehme zu wenig Rücksicht auf die wirtschaftlichen Interessen, es sei eine andere Abgrenzung der Amtshaupt mannschaften notwendig, wenn man diese beibehalte, und diese Abgrenzung müßte insbesondere auf die Wirtschafts gebiete Rücksicht nehmen. Es wurde auch verlangt, daß die unterste Stufe überhaupt nur schlechthin Wirtschafts verband sein müsse. Von demokratischer Seite wurde darauf hingewiesen, daß die Selbstverwaltung um so (v schwieriger auszugestalten sei, wenn sie sich erstrecke auf ein großes Raumgebiet, daß die Selbstverwaltung leichter sei im engeren Bezirke der Stadt als im weiteren Be zirke des Landes. Hier gebe es mehr Reibungen, und die Mitwirkung des Staates sei doch vielleicht unent behrlich zum Ausgleiche der oft auseinanderlaufenden Interessen. Von den beiden sozialdemokratischen Par teien wurde die Beseitigung der Kreishauptmannschaften verlangt; man halte diese Zwischeninstanz für über flüssig. Von anderer Seite, insbesondere von der Volks partei, wurde die Beseitigung der Kreishauptmannschaft widerraten und empfohlen, im Interesse einer größeren Dezentralisation die Zuständigkeit der Kreishauptmann schaften auf Kosten der Ministerialinstanz zu vermehren. Es wurde darauf hingewiesen, daß die Kreishaupt mannschaft auch Spruchbehörde in Verwaltungsstreitsachen sei. Weiter wurde darauf hingewiesen, daß der Amts hauptmann als Leiter der unmittelbaren Staatsverwaltung in gewissem Umfange beibehalten werden müsfe. Dabei könnte aber die Zuständigkeit anders geordnet werden. Es sei nicht einmal notwendig, daß der Amtshauptmann zugleich Vorsitzender des Selbstverwaltungskörpers, des Bezirksverbandes sei. Es gehe nicht an, ihn von diesem Selbstverwaltungskörper wählen zu lassen, wenn und so lange der Amtshauptmann die staatliche Verwaltung in großem Umfange besorge. Von verschiedenen Seiten wurde betont, daß der Verwaltungsweg äußerst kompli ziert sei und vereinfacht werden müßte. Die Regierung hat darauf hingewiesen, daß der Obrigkeitsstaat nicht mehr bestehe. Man müsse abwarten, wie der neue Volksstaat, der kein Obrigkeitsstaat sei, auf die Verwaltung wirke. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen müßten bei der Neugestaltung der Verwaltung berücksichtigt werden. Diese Neugestaltung erfordere sorgfältige Vorarbeiten. Von einer großen Kommission erwartet die Regierung nicht viel, wohl aber von eingehenden Besprechungen mit Vertretern der Selbstverwaltungskörper und sonstigen Sachverständigen. Das war im wesentlichen der Inhalt der Beratungen der Deputation. Die Gesetzgebungsdeputation empfiehlt Ihnen die Annahme des gedruckt vorliegenden Vorschlages. Präsident: Bevor ich dem Herrn Mitberichterstatter das Wort gebe, gebe ich bekannt, daß folgender Antrag eingegangen ist: Dem Antrag Nr. 56 des Gesetzgebungsausschusses — Neugestaltung der Bezirks- und Kreisorganisation — Ab satz 2 hinter dem Worte Kreisverwaltungen einzuschalten: „und die Wahl der leitenden Beamten der Be- hördenvorstände auf demokratischer Grundlage".
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder