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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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(Arbeitsminister Heldt.) (z) durch die Entlassung selbst der Erwerbslosenfürsorge an heimfällt. Weiterzugehen erschien der Regierung zunächst nicht ratsam zu sein, und zwar, um Härten zu ver meiden, die eintreten könnten, wenn man eine generelle Entlassung verlangte. Wir haben eine ganze Anzahl be schäftigter Frauen, deren Männer im Kriege gefallen sind, wo die Frauen nun an Stelle der Ernährer der Familie getreten sind. Wir haben weiter eine ganze An zahl weibliche Beschäftigte, die ihre wirtschaftliche Existenz vollständig verlieren, wenn sie entlassen würden, und die dann der Erwerbslosenfürsorge anheimfallen. Die müssen wir unter allen Umständen auch schützen, und deshalb kann nicht generell verordnet werden, daß die in Frage kommen den weiblichen Hilfskräfte, die während des Krieges ge arbeitet haben, alle zu entlassen sind. Der Herr Vorredner wünschte dann auch, daß die Regierung im Sinne des Antrages auf die Gemeinden einwirke. Meine Damen und Herren! Zu Beginn des Jahres ist das schon geschehen. Wir haben versucht, die Gemeinden zu veranlassen, daß in allen Fällen, wo weib liche Hilfskräfte beschäftigt werden, die zur Erhaltung ihrer wirtschaftlichen Existenz diese Beschäftigung nicht notwendig haben, entlassen werden, und dafür andere Stellenlose, in der Hauptsache solche, die aus dem Kriege zurückgekommen sind, angenommen werden. Mehr zu M tun ist der Regierung, soweit die Gemeinden in Frage kommen, nicht möglich. Wir sind nicht in der Lage, die Gemeinden zu zwingen, nach den gewünschten Grund sätzen zu verfahren. Dieselben Herren würden dann mit Recht aufstehtN und sagen: Wie kommt die Regierung dazu, so die Gemeindeautonomie zu verletzen und den Gemeinden in ihre eigenen Angelegenheiten hineinzureden? Der Herr Vorredner hat ja auch anerkannt, daß das Arbeitsministerium mit seiner Verordnung auf die Nach geordneten Stellen, foweit es eben möglich war, ein- gewirkl hat. Nun noch ein Wort, soweit der Antrag unter 2, und zwar in dem letzten Halbsatze in Frage kommt, der davon spricht, daß die Regierung auf die Privatbetriebe ein wirken soll. Meine Herren! Auch das ist geschehen. Die Regierung hat sich an die Handelskammern gewandt und hat die Handelskammern veranlaßt, auf die Arbeitgeber kreise, die ihr angeschlossen sind, im Sinne des Antrag stellers einzuwirken. Die Handelskammern haben das auch bereitwilligst getan, sei es, daß sie sich durch Rund schreiben an die Arbeitgeber gewandt haben, sei es, daß sie öffentlich in der Presse Aufrufe erlassen haben. Ich glaube, den Damen und Herren wird es noch in Er innerung sein, daß einige Handelskammern Aufrufe in diesem Sinne in der Presse erlassen haben. Ebenso hat sich das Arbeitsministerium noch an die Gewerbeaufsichtsämter gewandt und hat sie darauf auf merksam gemacht und darauf hingewiesen, daß sie ihr Augenmerk ganz besonders darauf richten sollen, die Arbeitgeber zu veranlassen, weibliche Aushilfskräfte zu entlassen, die während des Krieges beschäftigt waren, und dafür männliche Erwerbslose einzustellen, d. h. immer unter der Voraussetzung, daß Härten vermieden werden und daß die zu Entlassenden nicht selbst der Erwerbslosenfürsorge anheimfallen, denn sonst hätte die Entlassung keinen Zweck. Einen Erwerbslosen stellt man ein und einen Beschäftigten macht man arbeitslos. Hier muß also sehr vorsichtig und von Fall zu Fall verfahren werden. Wir haben bei dieser Anweisung zum Ausdruck gebracht, daß auf den Erlaß gesetzlicher Bestimmungen hingewirkt werden müßte, wenn die Privatbetriebe nicht unverzüglich den männlichen Angestellten die ihnen zn- kommenden Arbeitsplätze freimachen und die Frauen arbeit in den Kontoren usw. auf den Umfang beschränken würden, den sie vor dem Kriege hatte. Nun ist am 28. März eine neue Reichsverordnung gekommen, und zwar die Verordnung über die Frei machung von Arbeitsstellen während der Zeit der wirt schaftlichen Demobilmachung. Diese Verordnung gibt nun die Möglichkeit, in gewissen Fällen einen Zwang auszuüben. Die Regierung wird in allen den Fällen, v. wo die Beibehaltuug und die Beschäftigung weiblicher Arbeitskräfte aus dem Grunde geschieht, um eine billige Arbeitskraft zu haben, den Zwang in Anwendung bringen, der auf Grund der Verordnung vom 28. März möglich ist. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, hat die Regierung auch ihre Ausführungsverordnung erlassen, die, wenn ich nicht sehr irre, schon am heutigen Tage in der „Säch ischen Staatszeitung" veröffentlicht werden wird. Ich glaube also, meine Damen und Herren, daß das, was der Antrag dem Wortlaute nach eigentlich will, die Regierung schon lange getan hat. Er ist durch die Re gierungsmahnahmen schon lange überholt. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Brost sprach dann davon, daß auf einer Amtshaupt mannschaft noch 40 bis 50 weibliche Arbeitskräfte be schäftigt wären, wo noch Entlassungen vorgenommen werden könnten, ohne daß oie wirtschaftliche Existenz der Betreffenden erschüttert würde. Ich darf den Herrn Abgeordneten bitten, dem Herrn Minister des Innern doch diese Amtshauptmannschaft mitzuteilen, damit die Sache nachgeprüst werden kann. Ebenso würde es sich empfehlen, uns näheres Material an die Hand zu geben,
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