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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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860 23. Sitzung. Montag, den 7. Avril 1919. (Abgeordneter MSller lL.-Schönefeldl.) der Zentralverwaltung deutscher Konsumvereine, das muß die Handlungsgehilfenorganisation dazu antreiben, gleiches mit allen anderen Verwaltungen zu verwirk lichen, um den Handlungsangestellten Vorteil zu bringen. (Bravo!) Präsident: Das Wort hat Herr Abgeordneter Klühs. Abgeordneter Klühs: Meine Damen und Herren! Daß die Notlage der Handlungsgehilfen eine überaus schwere ist, ist von keiner Seite bestritten worden. Die Meinungen gehen nur auseinander über die Wege, die zu einer Besserung führen können. Meine politischen Freunde waren mit der Tendenz des Antrages durchaus einverstanden. Nachdem aber der Herr Minister erklärt hat, daß berens Verordnungen in dem Sinne ergangen seien oder daß noch Verordnungen unterwegs seien, so glaube ich, wäre dieser Antrag so ziemlich erledigt. (Sehr richtig!) Ich möchte zunächst kurz eingehen auf das, was der Herr Kollege Fleißner sagte. Er will das Wort „Hand lungsgehilfen" ersetzt haben durch „geeignete weibliche oder männliche Personen". Ich meine, das würde in diesen Antrag nicht Hineinpassen, denn wenn an erster ») Stelle gesagt worden ist, es müsse etwas geschehen zur Milderung der Notlage der aus dem Heeresdienst ent lassenen Angestellten, so kann im zweiten Satze nicht ge sagt werden, daß dadurch etwas geschieht, wenn man weibliche Angestellte einrückt. Ich meine, das paßt in diesen Antrag nicht hinein. Es müßte dann schon ein ganz neuer Antrag gestellt werden. Damit soll nicht gesagt sein, daß ich nun ein Gegner der weiblichen An gestellten wäre. Durchaus nicht, ich glaube, in dieser Frage unterscheide ich mich vom Herrn Kollegen Brost grundsätzlich. Ich stehe auf dem Standpunkte, daß weib liche Angestellte im Handelsgebiet zum guten Teile gar nicht zu entbehren sind, nämlich als Verkäuferinnen in Damenartikeln usw. Da können gar keine Verkäufer an gestellt werden. Also eine gewisse kaufmännische Tätig keit der weiblichen Angestellten ist unbedingt erforderlich. Wenn aber Herr Kollege Müller sagt, daß er den An trag sür unsozial halte, so trifft er sich damit gewisser maßen selbst. Ich habe hier eine Bekanntmachung vor mir liegen von der Regierung des Volksstaates Bayern vom 12. Februar 1919, wo genau die Verordnung er lassen worden ist, wenigstens ungefähr so, wie es in dem Anträge verlangt wird. Es heißt da eingangs wörtlich: Unter den Handlungsgehilfen und den Angehörigen der sogenannten schreibgewandten Berufe, sowie unter Ingenieuren, Architekten und Technikern ist die Stellen- (6> losigken besonders groß. Zu ihrer Milderung müssen der Staat, die Gemeindeverwaltung, die Gemeinde behörden und ähnliche Körperschaften nach Möglichkeit Arbeitsgelegenheit bereit stellen. Es wird dann weiter ausgeführt, daß die Unter behörden direkt Anweisung bekommen, die weiblichen Hilfskräfte und auch die übrigen Hilfskräfte zu entlassen: und ich bin damit einverstanden, soweit es hier heißt. Es handelt sich bei den zu entlassenden Personen in erster Linie um solche, die infolge ihrer Vermögenslage von Haus aus einem Broterwerb nicht nachzugehen brauch ten, da für den Unterhalt der Familie durch die Mit arbeit anderer Familienmitglieder gesorgt ist. Das ist ungefähr dasselbe, was heute hier verlangt wird. Zum Schluffe heißt es: Den Privatbetrieben wird dringend nahegelegt, nach den gleichen Grundsätzen zu verfahren. Gegebenenfalls werden die Bestimmungen auf die privaten Betriebe ausgedehnt. Das ist auch wieder das, was ungefähr dem zweiten Teil des Antrages entsprechen würde. Ich meine, wenn eine solche Verordnung erlassen wird oder unterwegs ist, jo könnte uns damit zweifellos geholfen sein. Wenn ich nun nochmals eingehen darf auf die Ur sache der Stellenlosigkeit, so möchte ich besonders auf folgendes verweisen. Wenn wirklich bei Gemeinde- und anderen Behörden Stellen freigemacht werden könnten, so würde die Zahl doch so gering sein, daß sie in keinem Verhältnis zu der großen Zahl der Stellenlosen stünde und demzufolge wenig Einfluß auf die Stellenlosigkeit hätte. Die Stellenlosigkeit wird von Monat zu Monat größer durch einen besonderen Umstand. Es ist eine Reihe Verfügungen ergangen am 24. Januar 1919. Da rin heißt es, daß die Angestellten, soweit sie Kriegsteil nehmer seien, von ihren früheren Arbeitgebern wieder einzustellen wären und daß sie vor Ablauf von drei Mo naten nicht wieder entlassen werden dürften. Nun sind diese drei Monate jetzt abgelaufen, und viele Unter nehmer haben Massenkündigungen vorgenommen, weil ihre Betriebe brach liegen und sie selber nichts zu tun haben. Mit jedem Monatsende, vom Februar anfangend, hat sich also die Masse der stellungslosen Handlungs gehilfen ganz erheblich vermehrt. Und da meine ich, was hier von Staats wegen getan werden könnte, müßte getan werden. Es könnte etwas geschehen dadurch, daß man diese Sperrfrist von drei Monaten nochmals um einige Monate verlängerte. Ich erkenne an, daß für kapitalschwache Unternehmer zweifellos eine Härte darin liegen würde, aber demgegenüber muß doch auch betont werden, daß die Kriegsteilnehmer, die Handlungsgehilfen,
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