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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,3
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20086461Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20086461Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20086461Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll59. Sitzung 2041
- Protokoll60. Sitzung 2073
- Protokoll61. Sitzung 2081
- Protokoll62. Sitzung 2115
- Protokoll63. Sitzung 2181
- Protokoll64. Sitzung 2249
- Protokoll65. Sitzung 2253
- Protokoll66. Sitzung 2279
- Protokoll67. Sitzung 2305
- Protokoll68. Sitzung 2327
- Protokoll69. Sitzung 2335
- Protokoll70. Sitzung 2363
- Protokoll71. Sitzung 2379
- Protokoll72. Sitzung 2387
- Protokoll73. Sitzung 2445
- Protokoll74. Sitzung 2517
- Protokoll75. Sitzung 2569
- Protokoll76. Sitzung 2621
- Protokoll77. Sitzung 2637
- Protokoll78. Sitzung 2687
- Protokoll79. Sitzung 2697
- Protokoll80. Sitzung 2729
- Protokoll81. Sitzung 2791
- Protokoll82. Sitzung 2843
- Protokoll83. Sitzung 2879
- Protokoll84. Sitzung 2919
- BandBand 1919/20,3 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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1 2390 , 72. Sitzung. Donnerstag, (Berichterstatter Abgeordneter Sehnig.) (^) Es ist in diesen Verhandlungen des Finanzaus schusses das Verhältnis der normalen Stellen zu den hervorgehobenen Stellen der Juristen festgelegt worden, und zwar bei den verschiedenen Verwaltungen, und da hat sich ergeben, daß bei der Justiz das Verhältnis 3,3:1 ist, bei der Finanzverwaltung 1:1 und bei der Verwaltung des Ministeriums des Innern und des Kultus 1:1,5; und wenn so bei schlechten Ausrückungs- Verhältnissen die Richter auch noch bis zur letzten Kraft verbraucht werden, so werden immer häufiger die tüch tigen Juristen in die anderen Gebiete der Verwaltung und der Industrie übergehen müssen, zum Schaden des ganzen Volkes und zum Schaden unserer Moral, die wir unter allen Umständen baldmöglichst wieder auf den alten hohen Stand bringen möchten. Es entsteht durch diese Mißstände nicht nur eine Verschleppung der Recht sprechung, ein Verzug iu den Urteilen für die Zivil- und Strafprozesse, sondern auch gleichzeitig eine wesentliche Verdunkelung des Tatbestandes durch die Läuge der Zeit, die vergeht von der Eröffnung bis zur eudgültigen Urteilssprechung. Und eine wesentliche Erscheinung dieser großen Nöte ist unzweifelhaft eine ungewollte, aber tat sächlich bestehende Verlängerung der Untersuchungshaft, also eine oft harte und grausame Einwirkung auch auf unschuldig Betroffene durch die überbürdung der Gerichte M und der Richter selbst, und ich glaube, wir haben allen Grund, der dadurch herbeigeführten allgemeinen Überfüllung unserer Gefängnisse baldmöglichst vorzu beugen. Die Mängel der Justizpflege können nicht ohne Ein druck bleiben auf Handel und Wandel, denn bei der großen Höhe der Objekte, die in Zivilprozessen, aus Kriegsverhältnissen heraus entstanden, heute entschieden werden müssen, bedeutet es oft das Lebensiuteresse des einzelnen oder einzelner Firmen, ob eine Entscheidung schnell oder langsam erfolgt, denn häufig sind diese Ent scheidungen prinzipieller Art, da eben durch die Viel seitigkeit der Verordnungen und Kriegsgesetze eine klare rechtliche Richtung verwischt ist und nicht nur der Richter, sondern vor allem das Laientum im Dunkeln tappen muß. Es werden diese Prozesse heute — und diese Tat sache ist in den Kreisen der Wirtschaft mit großem Be dauern sestzustellen — entweder endlos verschleppt, oder — und dazu müssen die Richter greifen — sie werden mit Gewalt zu Vergleichen gebracht, und ein Vergleich, der angebahnt wird unter dem Drucke dieser Verhält nisse, d. h. unter der Gewißheit auf der anderen Seite einer Verzögerung auf Jahre hinaus, ein solcher Ver gleich trägt niemals die Eigenschaften des Vergleiches in sich, sondern der trägt alle Zeichen der Untergrabung der >, den 11. Dezember 1919. Autorität der Justizpflege in sich. Ein Beteiligter, der sich sagen muß: es ist besser, mich heute schlecht zu ver gleichen, als in 2 oder 3 Jahren Recht zu bekommen, für den muß die Achtung vor der Justizpflege auf alle Fälle schwinden, denn er wird eben zu Vergleichen ge zwungen, die ihm große Opfer auferlegen. Es ist iu der Strafjustizpflege von allen Seiten und besonders auch von den Parteien der Linken dieses Hauses immer wieder die Forderung erhoben worden, auf die Psyche der An geklagten eingehend Rücksicht zu nehmen. Aber wenn Sie sich vor Augen sühren, meine Damen und Herren, daß eben die Strafprozesse auch derart angewachsen sind, daß die Richter kaum in der Lage sind, ohne Über hastung und ohne Überarbeitung Recht zu sprechen, so kann man dieser vornehmen Aufgabe, der wir zustreben müssen, nicht Rechnung tragen, denn es wird einfach unmöglich sein, das zu tun, und der Richter wird nach den bisherigen Verhältnissen im Eiltempo untersuchen und Recht sprechen müssen. Es handelt sich also hier, meine Damen und Herren, um ein Gebot wahrster Kultur, um eine Forderung eines jeden einzelnen Staatsbürgers und um die einmütigen Ansichten des gesamten Finanzausschusses Denn das sind nicht mehr Fragen der Parteien oder der Finanzen, sondern es ist die große Frage des ganzen Volkes. Der Ausschuß hat deshalb einstimmig beschlossen, Ihnen zwei Entschließungen vorzulegrn und Sie zu bitten, ihnen zuzustimmen. Die erste Entschließung lautet: Die Regierung zu ersuchen, durch baldige Maß nahmen die jetzt bestehende überbürdung vieler Gerichte, insbesondere auch durch Bildung neuer Kammern an den Landgerichten, zu beseitigen und die dazu nötigen Stellen, namentlich auch von Landgerichtsdirektoren und Oberamtsrichtern, in den nächsten außerordentlichen Staatshaushalt einzustellen, ebenso aber auch die Mittel für einen dritten Ministerialdirektor, einen weiteren Vortragenden Rat und mehrere weitere Ober sekretäre im Justizministerium, endlich aber auch durch vermehrte Begründung hervorgehobener Stellen auf eine Gleichstellung der Beförderungs verhältnisse für Justiz und Verwaltung hin zuwirken. Zu diesem Anträge ist dann ein weiterer Antrag ein gegangen, der von den Mehrheitsparteien eingereicht ist und der lautet: Die Regierung zu ersuchen, durch baloige Maß nahmen die jetzt bestehende überbürdung der Justizverwaltung und vieler Gerichte zu be- eitigen und auf eine Gleichstellung der Be- örderungsverhältnisse in Justiz und Verwaltung hinzuwirken.
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