185 beschloß, das Wort: „allen" im Gesetze nicht blos unter u. 2., sondern auch unter a. 1. vor dem Worte: „Vererbungsfällen" in Wegfall zu bringen und dem Rathe der Deputation gemäß, bei dem Differenzpuncte unter 1. dem Beschlusse der ersten Kammer beizutreten, lehnte auch einstimmig beim zweiten Differenzpuncte den Beitritt zum Beschlusse der ersten Kammer ab. Bei Punct 3. sprachen sich die Herren Abgeordneten Riedel und Oehme für die Ansicht der Majorität, Herr Abgeordneter von der Planitz und der Herr Refe rent aber für die Ansicht der Minorität aus, wobei namentlich Letzterer bemerkte, daß, wenn der § 6. stehen bleibe, allerdings Fälle vorkommen könnten, die eine Benachtheiligung der Berechtigten herbeiführen konnten. Hierauf trat die Kammer dem Rathe der Majorität der Deputation, bei dem früheren Beschlusse stehen zu bleiben, gegen 15 Stimmen bei und beschloß einstimmig, vie im Berichte erwähnte Petition auf sich beruhen zu lassen. Der 146. Berathung des Nachberichts zweiter Deputation zweiter Kammer über das König liche Decret vom 1. August 1850, das Eisenbahnwesen betreffend. zweite Gegenstand der Tagesordnung war die Berathung über den Nachbericht zweiter Deputation zweiter Kammer über das Königliche Decret vom 1. August 1850, das Eisenbahnwesen betreffend, und cs pflichtete die Kammer den Anträ gen der Deputation bei Punct 1. und 2. S. 232 und 233 ohne weitere Debatte unanim bei, während bei Punct 3. Herr Vicepräsident von Criegern, unter Angabe seiner Gründe, sich für den von der ersten Kammer angenommenen Zusatz erklärte und dessen Annahme empfahl, der Herr Referent aber die Ansicht der Deputation vertheidigte. Der Vorschlag der Deputation, den von der ersten Kammer acceptirten Zusatz nicht anzunehmen, fand bei der Kammer gegen 12 Stimmen Annahme. Dritte ^dtlieilunx 24