Herr Katzer in Lauenstein, verstorben sei, so werde von dem Direktorium der Kammer angerathen, bei der Staatsregierung auf Anordnung einer neuen Wahl anzutragen. Diesem Anträge stimmte die Kammer einmüthig bei. Sodann referirre Herr Secretair Kasten, daß nach der Mittheilung der Staatsregierung an die Herren Abgeordneten Haden und Albrecht die zweiten Ladungen zum Er scheinen in der Kammer abgesendet und denselben richtig instnuirt worden seien, so daß nun, nach Ablauf der ihnen zum Erscheinen verwilligten Frist, die dritte Ladung unter dem bereits früher beschlossenen Präjudiz au sie zu erlassen sei. Es ergriff hierbei Herr Abgeordneter Rittner das Wort und stellte nnter zahlreicher Unterstützung der Kammer den unter k anliegenden Antrag, für des sen Annahme die Herren Abgeordneten von Nostitz, Schäffer, von der Planitz, sowie der Herr Staatsminister von Friesen hauptsächlich aus dem Grunde sich verwendeten, weil es nothwendig erscheine, die bei der fraglichen Angelegenheit in Betracht kommenden wichtigen und einflußreichen Fragen nach allen Seiten hin erschöpfend zu behandeln und zu beantworten. Auch Herr Bicepräsident von Criegern erklärte sich nicht abgeneigt, dem Anträge seine Zustimmung zu er- theilen, gab aber anheim, eine außerordentliche Deputation zu Berathung dessel ben zu wählen, da zwei Mitglieder des Direktorium zugleich auch Mitglieder der ersten Deputation seien und es diesen erwünscht sein müsse, bei der Vorberathung des Antrags unbetheiligt zu bleiben. Die Herren Abgeordneten Haberkorn und Riedel erklärten sich gegen den Rittnerschen Antrag unter dem Bemerken, daß sie durch den am 16. laufenden Monats gefaßten Kammerbeschluß die Sache als abgemacht betrachteten und daß die Frage über die Entziehung der Wählbarkeit der nicht erschienenen Kammer- mitgliedcr nicht anderweit zur Erörterung gebracht werden könne. Herr Präsident I). Haase erklärte bezüglich des am 16. laufenden Monats gefaßten Kammcrbeschlusses, daß ein Antrag auf gänzlichen Verlust der Wähl barkeit der betreffenden Abgeordneten und Stellvertreter für immer von dem Di rektorium nicht habe ausgehen können, weil dieser außerhalb seines Wirkungs kreises liege und dabei Rechtsfragen zu erörtern seien, die tiefer lägen und eine genauere Prüfung erheischten; deshalb werde wenigstens er dem Anträge des Herrn Abgeordneten Rittner nicht entgegentreten; allein so viel scheine ihm außer Zweifel, daß in dem vom Direktorium gestellten Antrag zugleich die Ansicht aus gesprochen worden sei, daß die betreffenden Abgeordneten und Stellvertreter für gegenwärtigen Landtag nicht wieder wählbar seien, indem sonst der Antrag ganz