392 würfe zum Berggesetze beigegebcnen Motiven ersehen habe, den Besitzern der Rittergüter in der Oberlausitz, nach Inhalt der dort Seite 3 l 6 gedachten Lerträge besondere Ereintivnen zustünden, weshalb er Vorschläge, daß dein De putationsantrage Seite 5 21 des Berichts, nach dem Worte: „Receßherr- schastcn" noch die Worte: „und da nöthig für die'Oberlausitz" beigefügt würden. Herr Vieepräsident von Criegern machte sodann darauf aufmerksam, daß bei dem vorliegenden Gegenstände die allgemeine Debatte mit der besonder« zu verbinden sein werde und ergriff sodann der Herr Staatsminister Behr das Wort, welcher sich dahin äußerte, daß die Regierung geglaubt habe, es werde durch 8 7. des Entwurfs auch die von dem Herrn Referenten erwähnte Sache mit be troffen, und liege es wohl auf der Hand, daß die Staatsregierung bei Vorleg ung des Gesetzes durchaus nicht die Absicht gehabt, irgend Jemandes Rechte zu kränken. Im Uebrigen habe er gegen Aufnahme des vorgeschlagenen Zusatzes nichts zu erinnern. Auf Anfrage des Herrn Nicepräsidenten erklärten sich die Dcputationsmit- glieder mit dem von den Herrn Referenten in Vorschlag gebrachten Zusatze ein verstanden und begrüßte dann Herr Abgeordneter Sachße den vorliegenden Ent wurf mit Freude, wobei er bemerkte, daß alle Bergbautreibenden dem Erlassen des Gesetzes mit Verlangen entgegen sähen, auch empfahl er der Staatsregierung die sorgfältigste Erörterung der angemeldet werdenden Entschädigungsansprüche, damit die Staatskasse dadurch nicht zu sehr in Anspruch genommen werde. Herr Abgeordneter Thiersch hielt darauf ein, daß im vbern Theile des Erz- aebirges, bei den Eisensteinbergbautreibenden die Freude über das Erscheinen des Gesetzes nicht so groß sein werde, daß sie sich aber beruhigen könnten, da eine Revision des Gesetzes nach Verlauf einiger Zeit in Aussicht stehe und Herr Ab geordneter Schäffer fragte dann bei dem Herrn Referenten an, ob nicht Gewerk schaften vorhanden wären, die sich schon zeither einer freieren Verfassung erfreut hätten, als das Gesetz biete, nnd ob diese größere Freiheit ihnen durch das Gesetz entzogen werden solle? Da der Herr Referent die gestellte Anfrage zu beantworten sich außer Stand erklärt, so ergriff der Königliche Herr Commissar zu deren Beantwortung das Wort und bemerkte, daß bei den Gewerkschaften, welche zeither mehr Freiheit in ihren Bewegungen als andere gehabt hätten, eine Aenderung zu deren Nachtheil durch das Gesetz schwerlich eintrcten werde, dagegen sei es möglich, daß die Re präsentanten einzelner Gewerkschaften größere Rechte als das Gesetz zugestehe,