377 Bericht der dritten Deputation der ersten Kammer über die Petition des Handwerkervereins zn Chemnitz, um Erleich terung des Wanderns der Handwerksgehnlsen. Eingegangen den 28. October 1845. Schon bei dem letztverflossenen Landtage 1843 kam der Handwerkerverein zu Chemnitz bei der Ständeversammlung mit einer Petition wegen Erleichterung des Wanderns der Handwerksgehülfen ein und beklagte sich hauptsächlich dar über: daß, während das Wandern bei den meisten Handwerkern in unserm Va- tcrlande gesetzliche Verpflichtung sei, dasselbe doch den jungen Handwerkern durch die sowohl bei uns, als in andern deutschen Staaten bestehenden gesetzlichen Vorschriften dermaaßen erschwert werde, daß dieses Wandern sich mehr und mehr vermindere und die Gesuche um Dispensation von der Wanderzeit sich wesentlich häuften. Als solche Beschwerden benannten sie hauptsächlich folgende: daß das Recht zum Wandern nach erfülltem 40sten, in Preußen sogar schon nach erfülltem 30sien Lebensjahre erlösche; daß ganze Staaten den deutschen Handwerkern ver schlossen seien, auch hier und da und namentlich in Sachsen der Grundsatz auf gestellt sei, Handwerker als Vagabunden zu betrachten, welche länger als 4 Wochen ohne Arbeit zu haben, herumgezogen seien; daß ferner namentlich in größern Städten die Wandernden oft Tage lang in den Vorsälen der Erpedi- tionszimmer warten müßten, ehe sie erpedirt, auch von vielen Behörden, na mentlich den Subalternen, unfreundlich und hart behandelt, und sogar von ih nen auf offener Straße begegnenden Gensd'armen aufgehalten, nicht minder bei der geringsten Abweichung von der vorgeschriebenen Tour an die nächste Polizei behörde abgeliesert würden; daß sie bei Ucberschreitung einer Landesgrenze ein gewisses Reisegeld aufweisen müßten; ferner, daß wenn im Wandcrbuche von irgend einem Erpeditenten ein Versehen verhangen worden sei, welches später Beilage zur zweiten Abthcilung. HZ