8. Gesammtministerium nebst Dependenzen. Eingcgangen am 24. Februar 1855. (Decret, Landt.-Actcn I. Abth. S. 139. — Abtheilung v. S. 145. Berickt der zweiten Deputation der ersten Kammer von 1852, Landt.-Actcn 18gz, Beil. z. II. Abth. 2. Bd. S. 3. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer von 1855, Landt.-Actcn 18tz§, Beil. z. III. Abth. 2. Bd. S- 3. Protokolle der zweiten Kammer, III. Abth. S. 52 flg. Mitteilungen der zweiten Kammer S. 81 flg.) Der für diese Abtheilung in Ansatz gebrachte Bedarf an 26,644 Thlr. etatmäßig, 900 - transitorisch, 27,544 Thlr. Summe, fällt gegen die vorige Bewilligung um 55 Thlr. und zwar dadurch, daß bei Pos. 7., Gesammtministerium und Staatsrath nebst Canzlei, 250 Thlr. weniger für Canzleibcdürfnisse gerechnet worden sind, und bei Pos. 8., Geheime Cabinetscanzlei, wegen Wegfalls einer Agiovcrgüt- ung 5 Thlr. in Abgang kommen; wogegen aber unter Pos. 7. eine Gehalts zulage von 200 Thlr. für einen Registrator hinzutritt. Zwei andere Veränderungen sind aber nach Vorlegung des Budgets noch dadurch hinzugekommen, daß nach Erklärung der Staatsregierung die zweite Archivarstelle bei Pos. 10., Hauptstaatsarchiv, mit 800 Thlr. Gehalt zur Erledigung gekommen ist und nicht wieder besetzt werden soll, daher denn eine Abminderung dieser Position um die erwähnten 800 Thlr. stattsindet. Hierdurch ist zugleich einem auf Einziehung einer Archivarstelle beim Haupt staatsarchiv beim Landtage 1 8 A " (Landt.-Aeten I.Abth. S. 829) gestellten stän dischen Anträge Berücksichtigung zu Theil geworden. — Ebenso werden bei Pos. ' 8., Cabinctscanzlei, 34 Thlr. transitorischer Agiozuschlag zu dem Gehalte des Beilage zur zweiten Abtheilung. 2. Bd. 3