22 Ein ganz vollständiger, die künftige Form der Bchördenumgestaltung, übersichtlich zusammenstellender Plan, verbunden mit einer specicllen Angabe des benöthigtcn Bcamtenpersonals, der Art der Verwendung der bereits an- gestellten oder in den neuen Geschäftskrcis einzuberufenden Beamten und des durch den vermehrten Geschäftsumfang entstehenden Bedürfnißaufwandes, läßt sich nämlich gegenwärtig um deswillen nicht vorlegen, weil solcher thcils von dem Fortbestehen eines Theiles der Bczirksappellationsgerichtc, worüber eben erst jetzt Beschluß gefaßt werden soll, theils davon abhängig ist, wie bald oder spät das verabschiedete Organisationsgesetz zur Publikation gelangen und zur Ucbcrnahme der noch in Privathand sich befindenden Gerichtsbarkeiten wird verschritten werden können. Die Deputation hat es daher bei der auch ihr von dem Vorstände des Königlichen Ministern beschehenen Eröffnung bewenden lassen müssen, daß die im Laufe der jetzigen Finanzpcriode eintretcnden Veränderungen und ihr möglicher oder unvermeidlicher Einfluß auf das Ausgabebudget des Justizministcrii keineswegs uncrwogen geblieben seien, deshalb vielmehr die sorgfältigsten Erwägungen angestellt, auch die erforderlichen Voranschläge und Berechnungen bewirkt und gehalten worden, hierdurch aber die Ueber- zeugung erlangt worden sei, daß die künftige Behördeneinrichtung einen größe ren Zuschuß aus der Staatskasse nicht erfordern werde, als dermalen bean sprucht worden. Es ist sich aber namentlich, um wenigstens einen Nachweis der Basis zu geben, worauf diese Ucbcrzeugung beruhe, auf dasjenige bezogen worden, was bei den Verhandlungen des lctztvorgewcscncn außerordentlichen Landtags hierüber be reits zur Kcnntniß der Stände gelangt ist. Nach dem Voranschläge über den Besoldungsaufwand der Königlichen Gerichte erster Instanz, und zwar in Folge des, von den ständischen Deputationen vorgelcgtcn veränderten Planes würden nämlich einen jährlichen Bedarf von 2 64,100 Thlr. die einzurichtendcn 19 Bezirksgerichte, 260,000 - die einzurichtendcn 104 Einzclgerichte unter 22000 Seelen, 49,95 0 - die dergleichen einzurichtendcn 9 über 22,000 Seelen, 33,700 - die Staatsanwaltschaft, 8,000 - die Polizeiaufsicht, 61 5,750 Thlr. Summe erheischen, und wenn davon das berechnete I^nlus P86.