147 Bericht der dritten Deputation der zweiten Kammer über die Beschwerde des 0. meä. Fuhrmann zu Dresden gegen das Justizministerium. Eingcgangen am 26. Februar 1847. Bereits am ordentlichen Landtage 18AA hatte der I). meä. Fuhrmann eine Beschwerde über das Justizministerium bei der zweiten Kammer (Hauptregistran- de Nr. 1064.) eingereicht und die vierte Deputation derselben nach Verneh mung mit den Königlichen Commissarien über sie unterm H April 1846 Be richt erstattet, welcher in den Landtagsacten von 18SA, Beilagen zu den Pro-' tokollen der zweiten Kammer, 3te Sammlung Seite 827 — 848 abgedruckt, jedoch nicht zur Berathung gekommen ist. Diese Beschwerde hat der v. meä. Fuhrmann an diesem außerordentlichen Landtage unterm HA. Januar wiederholt, (Hauptregistrande der zweiten Kammer Nr. 28.) der Abgeordnete v. Joseph sie zu der seinigen gemacht und die zweite Kammer sie zur Berichtserstattung an die dritte Deputation verwiesen, welche sich ihres Auftrags in Folgendem entledigt. Nach dem Inhalte der jetzigen neuern Beschwerde des v. Fuhrmann, richtete dieser unterm 1844 an den Vorstand des Justizministeriums wegen der nach seiner Ansicht unbegründeten Untersuchung gegen die Hebamme Hirschbach von dem Königlichen Justizamte Dresden und wegen der Verurtheilung dersel ben ein Schreiben mit der Unterschrift: „ v. meck. N. N.", worin es unter Anderm auch hieß: Wie wurde aber, fragt man sich, diese empörende Verurtheilung mög lich ? Wurde sie mehr durch den untersuchenden Richter oder mehr durch den Gerichtsarzt v. Siebenhaar verschuldet? Gewiß ists wohl, daß beide Theile pflichtwidrig und gewissenlos gehandelt haben, doch scheint dem v. Siebenhaar die größere Schuld beigemessen werden zu müssen. Neilagv rur üiitten ^dtlieilunx.