14 zu diesem Behufs selbst von Seiten der Gesetzgebung auf geeignete Weise das Nöthige angeordnet werden könnte. Ein auf das materielle Wohlbefinden der arbeitenden Claffen einflußreiches hir und da sichtbares Gebrechen der Zustände des Fabrikwesens bildet das Aus« lohnen der Arbeiter mit Waaren statt baaren Geldes — Truksystem —. Wenn der Arbeiter für seine Leistungen statt Geldes Waaren, oder, wie es zuweilen geschieht, von den Fabrikanten oder Verlegern eine Anweisung auf deren eignen Laden oder auf den Laden eines Bäckers oder Krämers für den Ertrag des Loh nes erhält, so befindet er sich schon deshalb im Nachtheil, weil die Waaren kei nen äußerlich festgestellten, sondern nur einen relativen, d. h. einen von Um ständen und von der Beurtheilung Anderer abhängigen Werth haben, der erst gefunden wird, wenn es gelingt die Waaren zu verkaufen und ins Geld zu setzen. Es ist dieses Verfahren eines Fabrikanten oder Verlegers gegen seine Arbeiter um so nachtheiliger und um so tadelnswerther, als der Fabrikant dabei das Ab- hängigkeitsverhältniß des Arbeiters benutzt, und die Annahme der Waaren als Lohn Seiten des Arbeiters in der Regel keine freiwillige, sondern eine Folge unfreiwilliger Aufnöthigung ist. Das Circular vom 6. Februar 1804 untersagt den Spitzenfabrikanten, das Bergdecret vom 6. August 1659 den Grubenvorstehern, und die Hammerord nung vom 26. März 1660 den Hammerwerksbesitzern das Auslohnen der Ar beiter mit Waaren. In England besteht seit 1831 der Trukact, durch wel chen die Bezahlung des Lohnes der Arbeiter in Waaren für ungesetzlich erklärt und mit Strafen bedroht wird. Die Humanität sowohl, als der Vortheil des Gemeinwesens fordern eine Berücksichtigung dieses Gegenstandes auch von der sächsischen Gesetzgebung. Bei der steigenden Bevölkerung des Landes, bei den erhöhten Culturzu- ständen, bei der damit in Verbindung stehenden Demoralisation der untersten Schichten der Gesellschaft, bei der zum Theil erkennbaren Arbeitsscheu dersel ben, zum Theil auch bei dem wirklichen Mangel an Arbeit, liegt der Gedanke ziemlich nahe, ob es nicht an der Zeit sei, daß man sich Seiten der Staats regierung mit den Fragen beschäftige, inwieweit dem frühzeitigen Heirathen Hindernisse in den Weg gelegt werden könnten, inwiefern die Anlegung von Bezirksarbeitshäusern zu empfehlen oder anzuordnen, und was zu Erleichterung von Auswanderungen zu thun sei. So gern dabei die Deputation zugiebt, daß zu entscheidenden Maaßregeln in diesen Fragen ohne die dringendste Veranlassung nicht zu verschreiten ist, so mag doch die Zeit nahe sein, wo jene Fragen erheblich genug erscheinen, um einer sorgfältigen Prüfung nach jeder Seite hin zu bedürfen.