<*• ilitUkiM Id b iA/h : — 120 - zwecken dienen im Wesentlichen folgende Veranstaltungen: Jährliche Abhaltung eines Bundestages (pro 1897 in Bremen bevorstehend); Ausschreibung von Meisterschaften im Schnell- und Kunstfahren; Herausgabe einer Zeitschrift „Deutscher Radfahrer- bund -1 , welche vom I. April bis 30. September täglich, in der anderen Zeit des Jahres zweimal wöchentlich im Verlage von Lollis Stein-Magdeburg erscheint und den Mitgliedern des Bundes kostenfrei geliefert wird; Herausgabe von Hand- und Tourenbüchern im Bundes- und Radsport-Interesse; Prämiirung besonderer Leistungen im Radfahren; Einrichtung eines Auskunftswesens über sportliche Dinge, Wegstrecken u. s. w. im Bundesgebiete; Vertragsabschlüsse mit Hotels und Restaurants im Bundesgebiete zu Gunsten der Tourenfahrer; Aufstellung von Warnungstafeln an gefährlichen Wegstellen; Unterstützung sportlicher Veran staltungen in den Gauverbänden und Bundesvereinen; Vertretung der Rechtsinteressen der Bundesmitglieder in Beziehung des Radfahrsports. Zur M itgliedschaft des deutschen Radfahrer-Bundes werden alle unbescholtenen Radfahrer, Radfahrerinnen und Freunde des Radfahrsports, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, zuge lassen, insofern sie den Radfahrsport lediglich der Ehre oder des Vergnügens halber betreiben, nur um Ehrenpreise und Ehrenzeichen und auch nur gegen Fahrer gleicher Tendenz in Wettbewerb treten. Der erwerbsmässige Betrieb des Radfahrsports und die Annahme von Unterstützungen irgend welcher Art seitens der Fabrikanten oder Händler der Fahrradbranche zum Zwecke des Wettfahrens oder der Reklame schliesst von der Mitgliedschaft im Bunde aus. Die sich um die Bundesmitgliedschaft bewerbenden Radfahrer vereine müssen ihre sämmtlichen ordentlichen stimmberechtigten Mitglieder als Bundesmitglieder anmelden. Alle Aufnahmegesuche sind an den betreffenden Gauverbands-Zahlmeister zu richten: Die Angemeldeten werden durch das Bundesorgan publicirt und gelten, falls binnen 14 Tagen kein Einspruch erfolgt, als aufgenommen. Ueber Einsprüche entscheidet der betreffende Gauvorstand, über die Berufung gegen diese Entscheidung der Bundesvorstand. Jedes Bundesmitglied hat ein Eintrittsgeld von 4 M., einen Jahresbeitrag von 3 M. an die Bundeskasse und von höchstens 3 M., je nach Bestimmung des Gauverbandes an dessen Kasse) zuf entrichten. Bundesmitglieder im Auslande, ausserhalb des Bundesgebiets entrichten 6 M. Jahresbeitrag an die Bundes kasse. Während der Zeit des Militärdienstes werden die Bundes mitglieder auf ihren Antrag von der Beitragszahlung befreit. Rost entfernt „Blitzblank“ — Rost verhütet „Solin“.