V. Bericht der dritten Deputation der ersten Kammer über einen Antrag des Herrn Abgeordneten Pornitz und einige damit zusammenbängende Petitionen, die Stempelsteuer betreffend. Eingegangen am 4. Februar 1873. (Bericht der dritten Deputation der zweiten Kammer, Landt.» Acten, Beil, zur III. Abth. 3. Bd., S. 257 flg., Nachbericht derselben Deputation, ebendaselbst S. 641 flg. Protokoll der zweiten Kammer vom 29. November 1872, Landt.-Acten, III. Abth., S. 739. Mittheilungen derselben von demselben Tage, 4. Bd., Nr. 96, S. 3566 flg.) Der Abgeordnete Pornitz beantragte unterm 8./9. Januar 1 872, die zweite Kammer wolle im Verein mit der ersten beschließen, die hohe Staatsregierung zu ersuchen: n) daß dieselbe das Stempelmandat vom Jahre 1819, sowie alle später er schienenen, die Stempelsteuer betreffenden Verordnungen einer Revision unterziehe, und für den Fall, daß ein vollständiges Aufgeben dieser Steuer nicht rathsam erscheine, b) daß dieselbe noch während der Dauer des jetzigen Landtags ein dem heu tigen Bedürfniß entsprechendes Stempelgesetz den versammelten Ständen vorlege, oder, wenn dies nicht thunlich sein solle, dann wenigstens e) eine Zusammenstellung aller, die Sächsische Stempelsteuer betreffenden ge setzlichen Bestimmungen ertaste. Dieser Antrag ward in der Sitzung vom 10. Januar 1872 der dritten Deputation überwiesen, an welche bereits eine Petition des Verbands Sächsischer Vorschußvereine um Aufhebung der Stempelabgaben von Schuldverschreibungen, Bürgschaften u. s. w., soweit diese Urkunden sich im Privatverkehr bewegen, ge langt war. Beilage zur zweiten Abteilung, zz 3. Band.