Bericht der vierten Deputation der ersten Kammer über die Petitionen der Invaliden Hüttner und Genossen und der ver- wimveten Sergeant Schütze und Genossen, Erhöhung der Invaliden- Pensionen und Wimvenpensionen betreffend, ingleichen über einen Antrag der Abgeordneten Dr. Pfeiffer und Stauß (Nr. 1-40) zu dem Berichte Mm. der vierten Deputation der zweiten Kammer. Eingegangen am 17. December 1872. (Bericht der vierten Deputation der zweiten Kammer, Landt. - Acten, Beil, zur Hl. Abth. 1. Bd., S. 463 s<z. Protokolle der zweiten Kammer vom 22. und 23. März 1872. Mittheilungen der zweiten Kammer Nr. 63, 3. Bd., S. 2089.) Die Petenten F. H. Hüttner und Genossen, Invaliden des FeldzugS von 1866, wenden sich mit der Bitte an die hohe Ständeversammlung: dieselbe möge die Pensionssätze der in dem Kriege von 1866 invalid gewordenen Unterofficiere und Soldaten auf denselben Satz erhöhen, welchen die Invaliden von 18^ in Folge Reichsgesetzes vom 27. Juni 187! beziehen, mit der Begründung: daß sie ebenfalls ihre Pflichten erfüllt und mit derselben Treue gedient und ge blutet, wie ihre Kameraden im deutsch-französischen Kriege; auch sei ihre Lage durch die anhaltende Theuerung aller Lebensbedürfnisse eine noch traurigere ge worden. Gleiches bitten die Petenten Auguste verwittwete Sergeant Schütze nnd Genossen. Sie führen an: daß ihnen nach dem Pensionsgesetze, wonach ihnen ihr Wittwengehalt gezahlt werde, eine monatliche Wittwenpension von 3 beziehendlich 4 Thlr., sowie für jedes Kind eine Unterstützung von monatlich 1 Thlr. Beilage zur zweiten AbtheUung, 3. Band. 6