489 Frachten auf dem Bahnhofe in Schandau aufgegeben werden können und dem nach die Elbe per Eisenbahn Yassiren und der Elbübergang für Personen selbst im Winter und bei Hochwasser dadurch ermöglicht wird, daß dieselbe», statt sich per Kahu übersetzen zu lassen, den Bahnzug in Schandau besteigen und den selben in Wendischfähre oder Krippen wieder verlassen, was die Regierung gewiß ermöglichen wird, wenn dadurch die für Erbauung einer zweiten Elbbrücke er forderlichen 4 50,000 Thlr. erspart werden können. Die Deputation konnte sich demnach nicht entschließen, den mit e. bezeichne ten Antrag in veränderter Fassung zur Annahme zu empfehlen. Aehnlich ergeht cs der Deputation mit dem unter II. u. des jenseitigen Be richts gestellten Anträge. Der Antrag 8ub a. enthält unläugbar eine Pression auf möglichst beschleunigte Ausführung des Baues. Nun ist aber auf S. 542 des jenseitigen Deputationsberichts bereits die Erklärung wörtlich abgedruckt, welche der Herr Fiuanzminister iu der Abtheilung 6. der Finanzdeputation der zweiten Kammer abgegeben hat. Dieselbe lautet: die Regierung hat die feste Absicht, den Bau mit möglichster Be schleunigung zu beginnen und es sei dadurch auch eine mög lichst schnelle, übrigens im Interesse des Staates liegende Beendigung zu erwarten. Die Unterzeichneten sind nun der Ansicht, daß durch diese ganz bestimmte Zusage die Absicht des Antrags bereits vollständig erreicht ist. Wenn nun trotzdem der unter a. ersichtliche Antrag dennoch gestellt wird, so erscheint dies nicht nur mindestens überflüssig, sondern es steht dem auch ein erhebliches Bedenken entgegen. Abgesehen davon, daß es den Anschein gewinnen könnte, als hätten die Kammern nicht das genügende Vertrauen zur hohen Staatsregierung und speciell zum Königlichen Finanzministerium, daß dasselbe eine so bestimmte und bündig abgegebene Zusicherung auch erfüllen werde, ist die Befürchtung vollberechtigt, daß die Regierung, wenn trotz ihrer Zusicherung dennoch ein solcher Antrag in der Ständischen Schrift erscheint, veranlaßt, ja nahezu genöthigt wird, nunmehr mit völliger Hintansetzung aller höchst wünschenswerthen Rücksichten den Bahnbau innerhalb der beantragten Frist zu beenden, selbst wenn Verhältnisse eintreten, die ihr ohne Vorhandensein dieses Antrags ein minder energisches Vorgehen zur unabweisbaren Pflicht machen würden. Es genüge, nur darauf aufmerksam zu machen, daß die gleichzeitige größere Beschleunigung des Baues auf der Südlausitzer Bahn und daneben