653 Thlr. gr. Pf- 70- 50 60 3 10 6ap. IX. Auf den inner» Haushalt. - zu Unterhaltung der, der Auespeiserin übergebenen Speisewirlhschafts-In- ventarienstücke, mit Ausschluß des zinnernen Speise- und Trinkgeschir- res, nebst Löffeln, Messern und Gabeln, nach §. 6. des Speisecontracts. - für 240 Ellen weißen Zwilliche zu Tischtüchern auf 10 Tafeln, woran die Alumnen speisen, der Ausspeiserin. Anmerk. In Gemäßheit allerh. Rescripts vom 21. Octbr. 1822 wa ren, so lange als die Schüler bei einer Anzahl von 96 Alumnen im Freihause an Tafeln speisten, 5 Thlr. zu 24 Ellen wei ¬ ßen Zwillicht zu 2 Tischtüchern für jede der damals vorhandenen 8 Speisetafeln und somit jährlich 40 Thlr. allerg. verwilli- get. Da nun späterhin und zwar vom 1. Octbr. 1823 an der <7oetus bis auf die jetzt vorhandene Zahl von 120 Alumnen ver mehrt worden, und diese an 10 Tafeln, eine jede von 54 Ellen Länge und 1 Elle 2; Breite, speisen, dazu aber um bessere Ord nung und Reinlichkeit zu erhalten, für jede Tafel jedes noch etwas über letztere hinausgehendeö Tischtuch von 6 Ellen Länge und 24 Ellen Breite, oder vielmehr, weil der Zwillicht gewöhnlich nur 14 Elle breit liegt, 12 Ellen Zwillicht erforderlich sind, so haben sich obige 40 Thlr. verhältmßmäßig bis auf 50 Thlr. erhöhet. Auch ist dieser letztere Ansatz in den abgelegten Schulamtsrechnuu- gen für passnlich erachtet worden, und dürfte sochaner Ansatz als billig ohnvorgreiflich auch um so mehr beizubehalten seyn, als nach §. 23. des Speise-Contracis wöchentlich zweimal neugewa schene Tischtücher aufzudecken sind, mithin jedes Tischtuch in einem Jahre 52 mal gewaschen und dabei wohl zum fernem Äufdecken fast gänzlich unbrauchbar gemacht wird. 10 auf Vorhänge, Rouleaux und Stuhlkappen, jngl. Scheuerlohn und andere Schulstuben-Jnventarienstücke, gemeinjähr. nach sechsjahr. Durchschnitt von 1823 bis 1828 mit ohngefährer Berechnung des Mehrbedarfs rücksichtlich des größern Umfangs des Gebäudes. - für Bettüberzüge für die Professoren zum Gebrauch in der Iulpections- stnbe, während der Wochen-Jnspection. Anmerk. Dieser Ansatz bezieht sich auf Herkommen, auch in ^e.li'8 vorgefundenen allerh. Befehl v. I. 1567, nach welchem dem je desmaligen Hebdomadarius das Bette in der Jnspectionsstube aus der Schulcasse unentgeldlich angeschaft und unterhalten wer den muß. Seit mehrern Jahren aber bedienen sich die Hebdoma.