kul VI. Daß bei dem Discontiren der Cassenbillets Scheidemünze angegeben wird, ist abge- nellt worden. Dagegen ist den übrigen in Ansehung der Cassenbillets geschehenen Vor schlägen, um solche in den Verkehr zu bringen, und hierdurch den Gebrauch des Preußi schen Geldes zu vermindern, folgendes entgegengesetzt worden. Der Disennto an 3 Pf. pro Thaler kann nicht als Ursache der geringen Circulation der Cassenbillets betrachtet werden. Bei der Einführung der Cassenbillets im Jahre 1772. und bis zum Jahre 1802. wurden dieselben sogar mit O Pf. pro Thaler Verlust discon- tirt und sie genoßen nichts destoweniger einer ausgebreiteten Circulation nach dem Nenn werth. Vielmehr ist der Grund ihrer geringen Circulation und ihres geringen Courses gegen das Conventionsgeld lediglich darin zu suchen, daß das Preußische Geld zur Ver kehrs-Münze, das Conventionsgeld aber, welches dnrch dieselben reprasenlirt wird, zur Waare geworden ist. Da sie Conventionögeld reprasentiren und bei den Zahlungen an öffentliche Lassen als solches angenommen werden, so haben sie nothwendig einen höheren Cours, als die Preußischen Münzsorten, die gewöhnliche Verkehrs-Münze. Sie werden daher im gemeinen Verkehr nicht ausgegeben, sondern zu Gewinnung des gegen Preußisches Geld verwechselt. Anderer Seils können sie, da sie zu Zahlungen in das Ausland, zu Zins- und Capital-Zahlungen und auch zu Wechsel-Zahlungen (zu wel chen sie selbst in dem Zeitraum, wo sie nach dem Nmnwcrch circulirten, niemals gebraucht worden sind) nicht angnvendet werden können, zu gleicher Höhe, wie das Conventions geld, nicht füglich emporsteigen. Daher kommt cs, daß die Cassenbillets indem sie bes ser sind als das Preußische Oourant und nicht ganz in der Maaße brauchbar sind, wie die klingende Conventions-Münze, im Voui-8 zwischen beiden innen stehen, im gemeinen Verkehr nicht circuliren und von dem Empfänger entweder unmittelbar in die Königli chen Lassen oder an den Geld-Wechsler und von diesem an die Haupt-Auöwechstlungs- Casse zurückgehn. Wollte man die Cassenbillets ohne Aufgeld discontiren, so würden sie zwar einen höheren Oui8 bekommen und sonach vielleicht auch augenblicklich in einer größeren Menge ausgegeben werden können, darum aber noch keineswegs in mehrere Circulation für den g wöhnlichen Vetkehr übergehn, sondern ebenso, wie das Conventionsgeld, Waare blei ben und blos eilt bequemes Werthzeichen für den Handelsstand abgeben. Da aber auch dies nur so lange der Fall seyn wird, als der Kaufmann nicht der klingenden Conven tionsmünze bedarf, so würden die Cassenbillets, namentlich zu Zeiten der Leipziger Mes sen, insgesammt in die Hauptauswechselungs-Lasse zurückgehen. Die Lasse würde da her, wenn sie auch eine größere Quantität als dermalen ausgeben könnte, dennoch stets so viel klingende Münze bereit halten müssen, als sich Cassenbillets im Umlauf befinden, mithin blos zu einer Depositen-Bank für den Handelsstand werden. Es würde daher - dem Staat aller Vortheil von der Existenz der Cassenb.llets entgehn und nur der Nach theil einer kostspieligen Uexie verbleiben. Nächstdem würde die Erhöhung des Couchs