683 höheren Werths der Conv. Münze gesetzlich ein Aufgeld von 5 p. O. entrichten, so habe er solchenfalls 2 und Z p. Ot. mehr zu entrichten, als jetzt. Es werde daher die Einführung des 21 Guldenfußes zwar den Staatsdienern und Staarsgläubigern Vor- theil bringen, den Abgabepflichtigen und Grundstücksbesitzern aber Nachrheil zuziehn. 2. ) Der Münzfuß könne sich nicht nach dem Silberprcis richten; dieser sei fluetuirend, richte sich nach dem größeren oder minderen Begehr des Nohsilbers und könne eben so - bald wieder fallen. Man komme daher nie auf eine feste Unum. Daß man sich nicht nach dem Rohsüber-Preis zu richten brauche, beweise das Beispiel von Frankreich und Schweden. Beide Staaten blieben ungestört bei ihrem Münzfuß. Uibrigens sei der hohe Preis des Silbers nur scheinbar. Denn, wenn auch das Rohsilbcr mit 13 Thlr. 42 bis 14 Gr. — - pro Mark in Conv. Geld bezahlt werden müsse, so sei cs dagegen in Preuß. Courant mit 13 Thlr. 20 bis 22 Gr. —-, mithin noch unter dem inneren Werth zu erkaufen, und cs sei daher der Preis des Nohsilbers gegen das Conv. Geld nicht sowohl ein Zeichen seiner Steigerung, als eine Folge von dem Sinken des Agio's des Conv. Geldes gegen Preuß. Courant. 3. ) Der Preuß. Münzfuß sei nicht so gut organisirt, nicht so zuverlaßig ausgear- beiret, als der Conv. Fuß. Ihm mangele das einfache Zahlen-Verhältnis; und der Sprung von den ^teln zur Scheidemünze sei zu groß. Er bestimme, indem er ein tio- uiediiin» in Schrot und Korn Nachlasse, den inneren Gehalt der Münze nicht so genau, und lasse den Empfänger in Ungewißheit, wie viel er in der Münze wirklich erhalte. Hieraus entstehe für Sachsen die Alternative entweder gewissenhaft und ohne Gestat tung eines lieinollii an dem 21 Guldenfuß festzuhalren, und dann könnten noch grös sere Verluste als gegenwärtig herbeigeführt, die inländischen Münzsorten mir Vortheil der Unternehmer gegen geringere oxporliit und die letzteren noch mehr als jetzt in hier- ! ländische Circulation gebracht werden, oder man müsse sich von jenen zeitherigen Grund- l sätzen entfernen und ein Henielliinu gestatten. Dann sei vorauszusehn, daß chas > Sächsische Geld gegen das Preußische im Cours verlieren werde, wie jetzt in Kurhessen ! der Fall sei, wo das daselbst nach dem Graumannischen Fuße und in einigen Sorten j sogar besser, als das Preuß. Courant ausgeprägte Geld ein halb Procenr verliere. 43 Die Preußische Regierung befolge ihr Münzgesetz selbst nicht genau, indem die Valvation nicht immer den angegebenen inneren Werth nachweise und das gesetzlich i ' nur nachgelassene IleuietUuin zur Regel geworden scy. Die ^tel so wie die ungerän- k derten ^tel coursirten noch fortwährend. 5>) Die bessere Zahlungs-Valuta bestimme den Stand des Wechselkurses, an! des- s scn Höhe der Handel ein großes Interesse habe; die beste Wechselzahlung werde aber l ' durch Ailwendung der Conv. Thaler bewirkt. Das Beispiel des Wiener Wechselkurses z zeige die Wahrheit dieses Satzes. 86*