734 (ergebenen Personal hierzu Hoffnung gemacht hat, so dürfte, da ohnehin die Billigkeit dafür spricht, gedachtes Personal wohl nicht anders als nach vorgängiger einvierteljäh- riger Aufkündigung zu entlassen seyn, in so fern solches nicht zur Fortsetzung des Ge schäfts gebraucht werden sollte. Nach Maaßgabe des Protocolls Blt. 214. Vol. IV. hat man sich die allerhöchste Entschließung darüber zu erbitten, ob? und wenn diese Auf kündigung erfolgen solle? Hierbei hat man zu gedenken, daß es für den Fall der Fortsetzung des Geschäfts - von besonderer Wichtigkeit seyn würde, sich des dcrmaligen Personals auch für die Zu kunft zu versichern, indem die Commission, wie sie mit Wahrheit versichern kann, alle Ursache hat, mit den Leistungen desselben zufrieden zu seyn, und es, wie die Erfahrung gelehrt hat, keine geringe Aufgabe ist, ein ziemlich zahlreiches und dennoch dem Geschäft gewachsenes und entsprechendes, dabei aber nur sehr mittelmäßig besoldetes Personal zu erlangen. Ganz besonders hält aber die Commission sich verpflichtet, bei dieser Gelegenheit der ausgezeichneten Dienstleistung des Abschätzung^ Commissar Blochmann rühmlichste Er wähnung zu thun. Bereits oben ist erwähnt worden, daß es für dieselbe eine höchst schwierige Aufgabe gewesen ist, ein dem so wichtigen Abschätzungsgeschäft vollkommen gewachsenen Mann ausfindig zu machen, der hierzu eben so sehr praktische Erfahrung, als Kenntniß der Theorie und Gewandheit im Rcchnungswerk und in der Feder erforderlich war, welche Erfordernisse sich so selten in einer Person vereinigt finden. Gleichwohl war dies bei dem aufgcgcbenen Geschäft um io unerläßlicher der Fall, da es hier nicht blos darauf ankam, ein schon völlig ausgebildetes und in der Erfahrung bewährtes System zur An wendung zu bringen, sondern die Aufgabe vielmehr dahin ging, das theoretische System des Geh. Finanz-Raths v. Flstow und eine Masse anderer zu diesem Behuf gesammel ter Materialien zu vergleichen. bis zur praktischen Anwendung weiter zu entwickeln und auszubilden, dabei die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit bei der Ausführung unverrückt im Auge zu behalten und die Grundsätze des Systems auch folgerecht zur Anwendung zu bringen. Allen diesen Erfordernissen hat der Commissar Blochmann zur völliger» Zu friedenheit der Commission eben so sehr durch nicht gemeine Kenntnisse im weitesten Um fang der Landwnthschaft, als durch unermüdeten Eifer und Thätigkeit bei Anwendung derselben, zu entsprechen unausgesetzt sich bestrebt, so daß der Commission für jetzt in der Thal niemand bekannt ist, dem sie dieses wichtige Geschäft mit gleichem Vertrauen über tragen möchte, und sie wohl gestehen muß, daß sie ohne eine in dieser Maaße geübte ' Hand, in Rücksicht auf praktische Anwendung theoretischer Grundsätze über die Abschä tzung, schwerlich zu einem Resultate wie das gegenwärtige gelangt seyn würde, welches als wirklicher Anfang eines fo schwierigen bisher wiederholt versuchten und dann als un haltbar verworfenen Unternehmens der Beachtung nicht ganz unwerth seyn dürfte. In dieser Hinsicht erlaubt sich denn auch die Commission, den Commissar Blochmann so wie