das gesammte Personal huldreicher Berücksichtigung für die Zukunft angelegentlich zu empfehlen. Hierbei hat sie auch dankbar die Arbeiten zu erwähnen, denen sich bei diesem Ge schäfte die oben genannten 3 Accessisten des Geh. Finanz-Coll, der von Weißenbach, von Watzdorf und von Römer, vorzüglich durch abwechselnde Führung der Protocolle, unterzogen haben, wodurch die sonst kaum zu entbehren gewesene Zuziehung eines Se kretairs und dessen Remunerirung erspart worden ist, und sie darf versichern, daß diesel ben rühmliche Kenntnisse, Fleiß und Thätigkeit an den Tag gelegt und sich selbst durch dieses Geschäft zu künftigen nützlichen Diensten für den Staat vorbereitet haben. Was die Arbeiten des von Hornemann betrift, so hat die Commission nach Blt. 213^. Vol. LV. sich außer Stand gesehen, davon einen wesentlichen Gebrauch zu ma chen, auch ist demselben eine Vergütung dafür noch nicht zu Theil geworden. Da aber nicht zu verkennen ist, daß er sich dem ihm übertragenen Geschäft nach seinem besten Ver mögen, so-weit es seine Gesundheits-Umstände und die Kürze der Zeit erlaubten, auch mit nicht geringem Fleiß unterzogen habe, so ist gehorsamst anheim zu stellen, welche Re muneration ihm zuzubilligcn seyn möchte. In gleicher Maaße hat die Commission nach Inhalt des Protocolls vom heutigen Tage unter e.) Anstand genommen, rücksichtlich derjenigen Kosten Entschließung zu fas sen , welche von Seiten mehrerer Obrigkeiten in Ansatz gebracht und durch die Feststel lung der Grenzen als Vorbereitung der Vermessung und in ähnlicher Weise bei der Ab schätzung durch Einforderung der Marktpreise und Miethzinnsen-Verzeichnisse :c. veran laßt worden sind. Die diesfallsigen Eingaben enthalten die Aktenstücke: „die der Vermessung vorangehende Berainung:c. betr. von 1827- ingl. die der Abschätzung durch die Ortsobrigkeiten vorangehende Ausmittelung der Miethzinn sen so wie der Getreide- und Butter-Preiße m den zunächst gelegenen Markt städten betr. von 1828." und es belaufen sich die darin verzeichneten Kosten besage des unter 6. beigefügten Ver zeichnisses auf 424 Thlr. — Gr. 1 Pf. und zwar: 215 Thlr. 23 Gr. 6 Pf. an Verla gen und 208 Thlr. — Gr. 7 Pf. an Separat- und sonstigen Gebühren. Die Gewährung derselben schien um so bedenklicher, da dies die Kosten des Geschäfts erhöhet haben würde, überdies aber auch von Seiten der Behörden keine Gleichförmig keit beobachtet worden war, und von manchen ziemlich mäßige Verläge, von andern Verläge nach höheren Sätzen und wohl auch Gebühren in Ansatz gebracht worden wa ren. Auch hierüber hat die Commission Anstand genommen, ttwas zu bestimmen, halt sich vielmehr verpflichtet, die dießfallsige Entschließung höherm und einsichtsvollcrm Ermes sen anheim zu stellen. Indem die unterzeichnete Commission gegenwärtige Darstellung des ihr übertragenen Geschäfts von seinem Beginnen an, in seinem weitern Fortgang und Entwickelung bis