gesegneten/ allen Betheiligten in der Regel zum Vortheil gereichenden Fortgang gehabt hat; so dürfte wohl als hauptsächlichstes Hinderniß, besonders bei Theilung der Gemein heiten, ingleichen bei der Dienstablösung/ vorzüglich wenn solche durch Grund und Bo den erfolgen soll, der Umstand zu betrachten seyn, daß man über die Würderung des letz- tern/ mit einem Worte über die Grundabschätzung, noch zu keinen bestimmten Grundsätzen gelangt war. Es würde daher ohne Zweifel zu ungemeiner Beförderung und Unterstützung der genannten, für ersprießlich und wohlthätig bereits von mehrer« Seiten anerkannten Angelegenheiten gereichen, wenn gleichzeitig eine feste Bestimmung über die, rückstchtlich auf Grundstücks-Abschätzung, erforderlichen, von und in der gedruckten Geschäfrsanwei- sung bereits vorläufig und unmasgeblich aufgestellten Grundsätze und deren etwaige Modi fikation huldreichst getroffen würde. In Hinsicht des hier ebenfalls beigefügten Entwurfs zu einem Kataster über die beab sichtigte neue Grundsteuer haben wir ehrerbietigst zu bemerken, daß wir die Katastrü rung als den dritten Hauptgegenstand des uns übertragenen Vorbereitungsge schäfts, zum Behuf eines neuen Grundsteuersystems, in der von uns überreichten Ge schäftsdarstellung bezeichnen zu müssen glaubten, wir jedoch dabei nicht unerwähnt lassen konnten, daß wir zu Anlegung eines Katasters um so weniger verschütten wären, da dies, wenn man, wie es die Natur der Sache mit sich bringen dürfte, jeden Thaler des Rein ertrags als eine Steuereinheit betrachtet, mit keiner erheblichen Schwierigkeit verbunden zu seyn schien, andern Theils aber auch die Ausführung des Katasters so lange keinen wesentlichen Nutzen bringen und zu keiner festen Nwm dienen dürfte, als nicht über die Annahme, Verwerfung oder Modifikation der Abschätzungs-Grundsätze bestimmte Ent schließung erfolgt seyn würde. Um jedoch auch diese wenigstens anscheinende Lücke, in Hinsicht der Ausführung des uns übertragenen Geschäfts auszufüllen, halten wir uns allerdings verpflichtet, den ver suchten Kataster-Entwurf allerhöchster Prüfung und huldreichster Entschließung darüber um so mehr ehrerbietigst zu unterwerfen, als in demselben zugleich ein Versuch enthalten ist, das beabsichtigte neue Grundsteuersystem gegen den zu besorgenden Einwand sicher zu stellen, als werde es, ohne das darin enthaltene Gute zu verkennen, doch im Laufe der Zeit, durch die unvermeidlich eintretenden Veränderungen, denselben Mängeln mehr oder weniger ausgesetzt seyn, welche man in Hinsicht der jetzigen Grundsteuern, ihrer Verthei- iung und Katastrirung allerdings nicht abläugnen kann. Das über das Ritterg. und Dorf Selingstädt im Amte Grimma zum Versuch ent worfene Kataster ist dergestalt eingerichtet, daß nicht blos Nachtrags-Nummern über neue durch Gulstrennungen und Theilungen entstehende Grundstücke ganz füglich beigefügt werden können, sondern auch Raum vorhanden ist um bei eintretender wesentlicher Er höhung oder Verminderung des Reinertrags schon catastrirter Grundstücke diesfallfige Veränderungen Ein und zwanzigfach einzutragen. Es sind, um dies noch mehr zu ver- augenscheinlichen, solche mögliche Veränderungen bei ^->/4. 6. 11- u. s. w. angegeben, 94 *