Scheinen der Disconto-Casse bereits bewilligt, einer Stempelabgabe nicht unterworfen werden mdchte. Diese Gelegenheit erscheint uns um so annehmbarer, da bei gnügcndcr Sicherheit ein einstweiliger Zins erlangt, und doch auch ein Thcil einer dem Verkehr so lange ent zogenen nicht unbedeutenden Summe Conventions-Münze demselben wieder zugcführet wird. Indem wir daher Ew. K. M. um Genehmigung dieser den Directorcn der Leip- ; Ziger Discontocasse zu bewilligenden Anleihe unterthanigst bitten, auch das von den- ' selben angebrachte Gesuch um Gleichsetzung des von ihnen diesfalls unter solidarischer Verbindlichkeit auszustellenden Wechseldocuments mit den von ihnen gleichfalls stempel frei ausgestellten Actien- und Lassen-Scheinen in Hinsicht der Stempelbefreiung der Analogie entsprechend erachten, bemerken wir, daß wir den Anleihern zur Bedingung machen würden, die betreffende allhier bei dem Steuer-Aerarinm zu empfangende Sum me von 300,000 Thalcrn Conventions-Münze nachmals nebst Zinsen an die Sreuer- Credit-Casse in Leipzig, welche die zu schnellerer Tilgung der 4 procentigen Landesfchnld zu bestimmende Summe künftig ohnedem zu erhalten und sich diesfalls mit dem Steuer- Aerarium zu berechnen haben würde, zurückzuzahlen. Wir verharren in tiefster Devotion und unwandelbarer Treue Ew. K. M. Dresden, am 20sten April 1830- :c. sämmtliche anwesende alterbländische Stande von Ritterschaft und Städten. prs. den Ilten April 1830. Hochgeborner Graf, Gnädiger Herr Geheimer Rath und Landtagsmarfchall! Die Discontocasse allhier ist durch allerhöchstes Confirmations - Decret — Ges. Samml. vom Jahre 1827. S. 135. — landesherrlich bestätiget und unter öffentliche Controle gestellt worden. Diese öffentliche Creditanstalt hat einen anerkannt wohlrhä- tigen Einfluß auf die inländische Industrie, insonderheit den Meßverkehr auf der einen Seite bisher ausgeübt, indessen dieselbe auf der andern, nur gegen vollständige Sicher heit, wie aus den Statuten — Ges. Samml. v. I. 1827. S. 130. — mit mehrcrm erhellet, die Anlegung von Geldern bewirkt. Die bevorstehende Ostermesse und die unmittelbar darauf folgende Wollmesse ver sprechen diesmal einen bedeutenden Geldumsatz herbeizuführen. Es wird daher für be- regte Anstalt zu Beförderung der Geschäfte und des allgemeinen Besten ersprießlich seyn, einen entsprechenden Geldvorrath vorräthig zu halten. Da nun das Steuer-Aerarinm, 95*