772 Wir haben bei diesen Vorschlägen auf die Verwendung der sich am Schlüsse dieser Bewilligung ergebenden Überschüsse, um der Entschließung darüber nicht vorzugreifen, durchaus keine Rücksicht genommen , so sehr wir auch deren Belassung für die Unter stützung des Bergbaues, aus den oben dargestellten Gründen, wünschen müssen. Indem wir jedoch zu diesen Vorschüssen nicht die ungebraucht belassene Bewilligung der 5000 Thlr. - - — - für den Elbstolln rechnen zu dürfen glauben, sondern uns auf diejenigen beschranken, welche von den Kostenanschlägen der wirklich angegriffenen Baue ' und dem Regie-Aufwand übrig geblieben, so glauben wir übrigens, daß die Bestim mung über deren Verwendung lediglich der künftigen ständischen Deputation nach Zeit und Umstanden zu überlassen scyn mochte. Noch liegt uns ob, des Gegenstandes Erwähnung zu thun, dessen Berathung und Verhandlung mit dem Königl. Ober-Bergamte uns §. 8. unserer Instruktion aufgc- geben worden, naml. die Einrichtung wegen künftiger zweckmäßigerer Gebahrung mit den, einzelnen Communen zukommenden Steuer-Begnadigungen an Land- und Trank steuern, mit dem Zwecke, deren Betrag in den Bergbau zu verwendeu. Inhalts des kol. 2-41. sc;. Vol. II. aufgenommenen Protokolls vom 20sten Octbr. v. I. haben wir uns mit dem Obcr-Bergamte vernommen und sind mit selbigem im Hauptwerke dahin übereingckommen, daß die Geldquoten der einzelnen Berg-Reviere zusammcngeschlagen, und mit diesen vereinten Kräften, unter Zustimmung einer Ständt. Deputation, gewisse Hauptpunkte in den betreffenden Revieren angegriffen, der hieraus hervorgehende Gewinn aber, den einzelnen Communen, im Verhältniß ihrer Beiträge, hinwiederum zu Gute gehen möchte. Auf diese Weise hoffen wir das Beste des Bergbaues sowie der betreffenden einzel nen Communen in Wahrnehmung ihrer Gerechtsame und ihres Vortheils auf eine zweck mäßige Weise vereinigt zu scheu. Da vorjctzt das Ober-Bergamt nur in Ansehung des kleinern Theils dieser Begna digungen, näml. in Beziehung auf die Land- und Pfennig-Steuer, befehligt war; so ist bereits wegen des Weitern die nöthige Einleitung getroffen worden, und konnte die ser Umstand auf die Beschlußnahme im Ganzen, von keinem Einflüsse seyn. Um den Betrag der geflammten Steuer-Begnadigungen für den Bergball übersehen zu können, hat das Ober-Bergamt Bl. 35. Vol. III. die erbetenen Extrakte uns mit- getheilt, und es ergiebt sich, daß die Trank- und Land-Steuer, ingl.'Faßgroscheugel- l der, uach Vlr. 167. Vol. UI. sich im Jahre 1828. auf 14,378 Thlr. 1 Gr. 44 Pf. belaufen haben. Diese Summe stimmt zwar mit dem Betrage, welchen die Steuer-Rechnungs-Ex pedition Bl. 187. Vol. III. berechnet hat, nicht überein, da aber diesem, die bei der Steuer nicht bekannten Faßgroschengelder, sowie die halben Landsteuern, welche wegen