780 Auch wiederholen die getreuen Stände die bereits früher, namentlich in der Schrift vom 16ten Februar 1776. sjuae^t. IX. vom 15ten März 1781., vom Ilten April 1805. Uli qunesl. IX., in der Bewilligungssehrift vom 23sten Marz 1799. §. n in Bezie hung auf die Berichte des Obcrsteuer-Collegiums vom 8ten August 1769. und 26sten Januar 1781. angebrachte allerunterthanigste Birte: daß Ew. K. M. geruheir wollen, künftig folche Parzellirungen von Kammer - und Geistlichen Gütern nicht mehr in Form der Vererbpachtung, sondern durch ' Verkauf bewerkstelligen zu lassen, da sonst die Bestimmung des Mandats von 1810. in so fern ganz fruchtlos werden würde, als eine folche mit Vorbehalt des Eigenthums Vererbpachtete Parzelle auch selbst dann steuerfrei bliebe, wenn das Kammer- und Geistliche Gut, von welchem die Parzelle abgegeben wird, frü her und ehe cs in den Besitz der Kammer kam, steuerbar war, und mithin da durch dem Steuer-Acrarium die auf diese Parzellen, wenn sie in der Form eines Kaufs alienirt worden waren, verfassungsmäßig zu legenden Schock- und Qua tember-Abgaben entgehen würden. Wir verharren in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue Ew. K. M. Dresden, am 23sten April 1830. rc. sämmtliche anwesende alterbländische Stände von Ritterschaft und Städten. 102. vepntatio wegen der in Antrag gekommenen Errichtung einer allgemeinen Criminalcasse und zu Erörterung der damit in gewisser Hinsicht in Ver bindung stehenden Frage über eine veränderte Einrichtung in Bezug auf die Criminalgerichtsbarkeit. 103. Schrift die Unterstnkung bedürftiger Gemeinden und Privatpersonen bei den von ihnen zu führenden Damm- und Uferbaucn betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. Ew. K. M. haben in dem Decrete vom 7ten Januar 1830. unter Beziehung auf das allgemeine Interesse des Landes an der zeitigen und regelmäßigen Vollbringung der an