k). Otto Moritz Stübel, Deputirter der Stadt Leipzig. Friedrich Samuel Möhnert, Deputirter der Stadt Dresden. Heinrich Gottlob Mühlmann, Deputirter der Stadt Zwickau. Johann August Steinberger, Deputirter der Stadt Plauen. H.. Allerdurchlauchtigster :c. Vor sechs Jahren durch die damals versammelten Landstande Sachsens als Depu tate zu Abnahme der Steuerhauptrcchnungen auf die Jahre 1821. 1822. 1823- und 1824. erwählt, und von Ew. K. M. als solche allerguädigst bestätigt, wurden wir zu erst bei gegenwärtiger Laudesversammlung zu Beginnung des aufgetragenen Werks durch höchstes Decret vom 18cen Januar 1830. berufen. Seit dem letztgedachten Tage bis jetzt haben wir uns unablässig damit beschäftigt, der von Allerhöchstdenenselben 1824. genehmigten landständischen Instruction gemäß, alte, die Jahre 1821. bis mit 1824. be- zieleude Steuerrechnungen, auch die Rechnungen der Fleischsteuer-Besoldungöcasse auf die Jahre 1818. bis mit 1824. der Einnahme und Ausgabe nach mit möglichster Sorg falt zu prüfen. Nachdem aber jetzt dieses Prüfangswerk von uns vollendet worden, so verfehlen wir nicht Ew. K. M. unter Überreichung eines mit G. bezeichneten speciellen Verzeichnisses aller von uns epaminirter Steuerrechuungen, die uns durch oberwähutes höchstes Decret vom Men Januar 1830. anbefohlene Anzeige pflichtschuldigst zu er statten. Was zunächst die Form der uns von der Obersteucr-Buchhalters vorgelegten Rech nungen anbetriffc, so freuen wir uns das Uttheil aussprechen zu dürfen, daß selbige im Allgemeinen das Lob zweckmäßiger, klarer, übersichtlicher und richtiger Rechnungen in hohem Grade verdienen. Nur eine Erinnerung haben wir in dieser Beziehung Ew. K. M. allerunterthanigst vorzutragen. Die Prüfung der Steuerhauptrechnungen rücksichtlich der Ausgabe wird vorzüglich durch Vergleichung der in Ausgabe gebrachten Posten mit den in der betreffenden ständi schen Haupt-Bewilligungsschrist festgesetzten Ausgabesummen bewirkt. Es ist daher ein Haupterforderniß, daß in den Steuer-Ausgabe-Berechnungen alle Ausgaben, für welche eine bestimmte Summe verwilligt worden, in einer Berechnung zusammengestellt werden, damit mm: ohne Weiteres übersehen könne, daß die für einen Zweck verwendete der da für verwilligten Summe der Größe uach entspreche. In der Haupt-Bewilligungsschrift vom 27sten Mai 1821. ward zu Bestreitung der Landes- und Steuer-Bedürfnisse eine Summe von 109,934 Thlr. 11 Gr. 5 Pf. für jedes der Bewilligungsjahre 1821. bis mit 1824. festgesetzt. Es befindet sich aber unter den uns vorgelegten Stellerrechnungen auf die Jahre 1821, bis mir 1824. keine Berechnung der gesammten jährlichen Ausga- 71 *