790 der Schulden des Stifts Naumburg-Zeitz, und des davon ans die beim Königreiche Sachsen gebliebenen Parzelle znr ttibernahme und Vertretung überwiesenen Theils der selben vorlegen zu lassen geruht, damit wegen der gesamten Vertretungs-Angelegenheit nach vorher erfolgtem billigen Abkommen zwischen uns und den Standen der gedachten Stifts-Parzelle eine feste Bestimmung getroffen werden könne. Demnächst haben auch die Bevollmächtigten der letztem, Carl Heinrich August Haugk, und Adolph Constantin Engel, ciiw' diesen Gegenstand betreffende Vorstellung, *) welche wir ehrerbietigst beifü gen, uns übergeben. Nach Anleitung dieser Unterlagen haben wir diese Angelegenheit mit Berücksichtigung desjenigen, was bereits am vorigen Landtage deshalb verhandelt worden ist, in nochma lige Bcrathnng gezogen. Es hat sich hierbei dargelegt, daß durch den verzögerten Ab schluß der Convention ein mehrjähriger Zins- und Regie-Verlag, welcher von denPreu- ßischen Stifts-Ständen vorschußweise bestritten worden, erwachsen und daher antheilig von der diesseitigen Parzelle mit zu vertreten ist. Demnächst mögen wir nicht verkennen, daß auch den Ständen der Stift-Zeitzi schen Parzelle ein Anspruch auf Zinsen feit dem 5cen Juni 1815. als dem Normaltag für die ganze Abrechnung, von demjenigen Capital zusteht, welches am 5ten Juni 1815. als Schuldbetrag auf die Parzelle, nach dem Verhältniß der alterbländischen Steuer- Einkünfte zu den alterbländischen Schulden, inel. des Tilgungsfonds am 5ten Juni 1815. aussiel und welches nach den am vorigen Landtage ermittelten Größen die Schulden Ver alten Erblande als den 9fachen Betrag der jährlichen Steuer-Einkünfte darstellte, wo nach das erbländische Steuer-Aerarium, in welches die Steuern aus der gedachten Par zelle seit dem 5cen Juni 1815. mit jährlich 4312 Thlr. — - — - stoßen, nicht prägravirt gewesen scyn würde, wenn demselben bereits am 5ten Juni 1815. eine Parzellen-Schul denlast von 38,808 Thlr. — - — - zur Vertretung sowohl in Hinsicht der Verzinsung als der Tilgung überwiesen worden wäre, welches jedoch erst im Jahre 1824. mit einem Capital von 40,000 Thlr. — - - - und Zinsen vom 23sten Juli 1823. geschah. Auch verdient das von den Beauftragten der Stifts-Parzelle in der Beilage geltend gemachte Verhältniß, in welches die Parzelle seit Einverleibung derselben mir den Erb- landen in Hinsicht der Abgaben getreten ist, und wodurch z. V. der jetzige Betrag der Ritterpferdsgclder gegen den frühem bedeutend gestiegen ist, so wie der geringe Umfang dieser Parzelle eine billige Berücksichtigung. Wir erklären uns daher bereit, sowohl diejenigen 11,272 Thlr. 18 Gr. 8 Pf., welche in der neuesten Convention der beiderseitigen Stiftsstände vom 24sten August 1825. als Schuld der diesseitigen Stifts-Parzelle aufgerechnet sind, als eine Schuld der alten Erb lande anzuerkennen, und auf das Steucrärarium mit 4000 Thlr. —- —- als einem der Milkau-Hdrnigschen Concursmasse zugehörigen mit 4 pro zu verzinsenden Capital ") ist nicht mit abgedruckt worden.