selbe auch auf die vorhergehenden Nummern zu beziehen fey, angefügt ist. Hierdurch stellt sich aber bei wiederholter Erwägung die Größe der Belästigung für diejenigen dar, welche ihre Bedürfnisse z. B. Holz, Torf, Kohlen, Kalk, Getraide, Feldwirthschafts- geräthe :c. aus weit entfernten Orten auf geleitsbaren Straßen erholen müssen, denen es daher doppelt schwer fallen muß, die Geleitssatze an den mehrer« Geleitsstellen, die sie passiren, zu erlegen. Um so vertrauensvoller geben wir uns daher der in unserer frü hem ständischen Schrift ausgesprochenen Hoffnung hin, daß es Ew. K. M. möglich werden dürfte, das Land mit dieser lästigen Abgabe bald ganz zu verschonen, je geneigter Allerhöchst-Sie auf diesen seit jener Zeit immer lebhafter gewordenen allgemeinen Wunsch cinzugehen geruht haben. Bestärkt werden wir in unserer Hoffnung durch die uns im obgedachten allerhöchsten Decrete ertheilte Versicherung: daß bei der erfolgten veränderten Geleits-Einrichtung eine Erhöhung des frühem Ertrags nicht bezweckt worden ist, und daß sonach es nur darauf ankommen kann, einen jenem frühem Ertrag angemesse nen Ersatz auszumitteln. Hierzu bieten Ew. K. M. selbst ein Mittel durch die huld reiche Zusage dar, daß Höchst-Sie diejenige Erspamiß, welche an den Salz-Einkaufsprcißen durch den gegenwärtig mit der Krone Preußen abgeschlossenen Salzlieferungs-Vertrag in Vergleich mit den bisher bestandenen, künftig zu machen fcyn wird, so wie den muthmaaßlichen Mehrertrag dec durch die Bekanntmachung des geheimen Finanzcollegiums vom 12cen November 1828. anders regulirten Lohnkurschcr- abgabe, hierbei in Anrechnung annehmen lassen wollen; so wie wir in unsrer frühem Schrift auf den bei vermehrtem Waarenzug durch die Elbschifffahrt eingetretenen Mehr ertrag der Elbzölle, die durch erhöhte Portotaren vermehrten Posteinkünfte und den bei den vereinigten Handelsabgaben sich gegen sonst ergebenden Uiberschuß hinzuweisen erlaubten. Um nun aber bei dem Mangel der Kenntniß des Ertrags dieser genannten, so wie mehrerer Zweige der Staats-Einkünfte auf der einen Seite, so wie bei der dringenden Nothwendigkeit auf der andern, dem Lande jede irgend mögliche Erleichterung zu gewäh ren, dahin zu gelangen, das Bcdürfniß mit Sicherheit überfehen zu können, und wir nun keineswegs zweifeln, daß Ew. K. M. unfern hierunter vertrauensvoll dargelegten ehr erbietigen Anträgen Gehör schenken werden, so haben wir nicht Anstand genommen, Al- lerhöchstdero huldvollem Entgegenkommen dadurch zu entsprechen, daß wir als ständische Deputirte, welche sich mit den von Ew. K- M. zu bezeichnenden Commissaricn über die Modalität der uns allerdings noch jetzt, wie früher, fehr wünschenswerth erscheinenden Aufhebung des Geleites vorläufig zu berathen haben werden, die in der Anfuge benann ten Personen erwählt und Inhalts der fernem Anlage instruirt haben. Dabei können wir jedoch nicht umhin, Allerhöchstdenenselben unumwunden ehrfurchtsvoll zu bekennen,