564 ken für Landes- und Steuer-Bedürfnisse. Nachdem nämlich die in den Kressen bestrit tenen Ausgaben für die fraglichen Bedürfnisse in den einzelnen Rechnungen der Kreis- Steuer-Einnahmen verzeichnet worden, geben die Steuer-Hauptrechnungen Verzeichnisse nur derjenigen Ausgaben für Landes - und Steuer-Bedürfnisse, welche durch die Ober steuer-Einnahme geschehen. Will man daher vollständige Uibersicht erlangen, ob für Landes- und Steuer Bedürfnisse mehr nicht, als dazu für jedes Jahr verwilligt ward, ausgegeben worden fei, fo muß man erst die betreffenden Ausgabeposten aus den Rech nungen der Kreissteuer-Einnahmen extrahiren, und die ertrahirten Summen mit den in den Steuerhauptrechnungen verzeichneten Ausgaben für Landes- und Steuer-Bedürfnisse zusammenrechnen. So gewiß aber das Geschäft der Formirung der desiderirten vollstän digen Ausgabe-Berechnungen für die Deputation zu Abnahme der Steuer-Hauptrech nungen nicht geeignet erscheint, so gewiß dürfen wir der Erfüllung unsers hiermit an Ew. K. M. ergehenden unterthanigsten Antrags: auf gnädigste Veranstaltung zu Abstellung dieses ehrfurchtsvoll entge ¬ gen fehen. Die gejammten Ausgaben für Landes- und Steuer-Bedürfnisse zerfallen in 1. Ausgaben in den Kreisen an Pensionen, Freibieren, Schreibematerialien/ und in H. Ausgaben des Steuer-Aerarii. Diese kann man wiederum einlhcilen in 4. Ausgaben an Besoldungen, Besoldungs-Beiträgen und Emolumenten, u) für das Obersteuer-Collegium und dessen Subalternen, 6) für die Ober-Rechnungs-De putation, e) für die Commerzien-Deputation, 6) für die Kreis- und Amts-Haupt leute. 2. Ausgaben an Beihülfen für öffentliche Anstalten, sowie an Unterstützungen, Pen sionen, Wartegeldern, Ergdtzlichkeiten. 3. Ausgaben an Papier für die Stempelfactorie, Schreibematerialien, Buchbinder lohn, Packmatcrialicn, Posiporto. 4- Ausgaben insgemein. Eine ähnliche Ausgabe-Berechnung, wie die desiderirten, pflegt den Landtags-Pro positionen als Beilage angefügt zu werden, unter dem Titel: „Verzeichniß der aller- höchstgeordnetermaaßen aus der Obersteucr-Einnahme jährlich zu bezahlenden sogenann ten Landes- und Steuer-Bedürfnisse.^ Allein hier ist, wie schon die Aufschrift lehrt, darauf gar keine Rücksicht genommen, daß die für Landes- und Steuer-Bedürfnisse verwilligten Summen nicht bloß von der Obersieuer-Einnahme, sondern zu einem Theile von den Kreissteuer-Einnahmen vor Ablieferung der eingenommenen Steuern an das Steuer-Aerarium, verausgabt, und von denselben nicht etwa die Quittungen über die Ausgaben bei der Ablieferung der Steuern der Obersteuer-Einnahme an Statt baaren Geldes zugerechnet, sondern die Ausgaben selbst wirklich in Ausgabe verschrieben wer den. Erst nach Abzug dieser Ausgaben in den Kressen har die Oberstcuer-Einnahme