802 Damit nun die den getreuen Standen der benannten Gegenstände halber zu machen den Mittheilungen nicht bis zu diesem Wiederzusammentritt ausgesetzt bleiben, und die desfallstgen Deputations-Arbeiten schon vorher vorgenommen werden mögen, so geneh migen Se. M., daß die getreuen Stande vor der Vertagung ihrer jetzigen Versammlung Deputationen niedersetzcn, denen die Vorbereitung der ständischen Gutachten in dec in obgedachter Beilage sud G. §. 5. vorgeschlagenen Maaße in der Zwischenzeit zugewiesen werden könne, und welche sich am hiesigen Ort zu versammeln haben, und nebst den rit- terschaftlicher Scits auf den Behinderungsfall beizugebenden Substituten zu benennen sind. Diesen Deputaten sollen die erforderlichen Eröffnungen durch Zufertigung der desfallsigen höchsten Decrete an das landschaftliche Directorium, sobald es der Stand einer Sache nur immer erlaubt, und wo möglich vor Ostern k. I. zugehen. Auch mag eine dergl. Deputation Behufs der Vorschläge bestellt werden, welche nach dem 9cen Punkt der Präliminarschrift die getreue Landschaft wegen Verbesserungen im Geschäfts gänge bei Landtags-Verhandlungen Sr. K. M. vorzulegen beabsichtigt. Die getreuen Stande werden in Rücksicht auf Kostenersparniß von selbst darauf Be dacht uehmen, die Zahl der mit deu Deputations-Arbeiten zu Beauftragenden thunlichst zu beschränken. Wegen solcher Nachweisungen, die zu einer gründlichen Bearbeitung der zu begut achtenden Gegenstände den Deputationen nöthig seyn dürften, sind die Anträge durch das landschaftliche Directorium an Sr. K. M. Geheimen Rath zu richten. Der Erlassung des Mandats wegen O.ualisicirung junger Leute zum öffentlichen Dienst aber sind Se. K. M. bei der Dringlichkeit des Gegenstandes bis zu Wiederversammlung der Stände Aufschub zu geben nicht gemeint, und cs wird die getreue Landschaft aus der iu der Antwort auf die Präliminarfchrift enthaltenen Andeutung die Uiberzeugung entnehmen, daß die Rücksicht auf deu Staatsdienst und das durch solchen zu befördernde öffentliche Wohl hierbei vollkommen werde ins Auge gefaßt werden. Allerhöchstdiefelben werden übrigens die Intereessionen und Oiuvamina, deren Anbringung die getreuen Stände sich Vorbehalten haben, unverzüglich zur Erörterung und nach Befinden zur Erledigung bringen lassen, und dem Wunsche derselben, daß die allerh. Entschließungen darüber bei ihrer Wiedervereinigung im I. 1832. ihnen eröffnet werden möchten, so weit es die Beschaffenheit der einzelnen, dermalen noch unbekannten Gegenstände derselben verstatten wird, gern willfahren. Se. K. M. verbleiben den getreuen Ständen mit Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan. Gegeben zu Dresden, am ZOsten April 1830. Anton. Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Janckendorf. v. Johann Daniel Merbach.