812 wenn ans ein mögliches jedoch unwahrscheinliches Zurückbleiben des Ertrags hinter der Normalsumme durch Auswerfung eines verhältnismäßigen jährlichen Ausgleichungsquau- rums von ohngefähr 10,000 Thlr. —- — - über die Normalsumme Bedacht genom men würde. Ew. K. M. ersuchen wir ehrfurchtsvoll, über diese Vorschläge das Gutachten des Obcrstcucr-Collegiums zu erfordern, und uns dasselbe wo möglich noch im Laufe gegen wärtigen Landtags oder doch wenigstens gleich zu Anfang unserer Wiedervereinigung ' im Jahre 1832. allergnädigst vorlegen zu lassen, damit alsdann eine definitive Ent schließung gefaßt und die Trankstcuer von gebrautem Biere von dem im letztem Jahre auf Ostern fallenden nächsten Termine an, nach Befinden, nach der neuen Einrichtung erhoben werden kann. Wir verharren in der tiefsten Ehrfurcht und unwandelbarer Treue Ew. K. M. Dresden, am 3ten Mai 1830. rc. sämmtliche anwesende alterbländische Stände von Ritterschaft und Städten. ^>5 113. ! Dekret an die Landstände. Die fernere zinsbare Anlegung der Bestände des Steuer - betreffend. Emgegangen den 4. Mai 1830. ^)hro K. M. wollen, auf den von den getreuen alterbländischcn Ständen in der un- term 27stcn April d. I. eingereichren untcrthänigstcn Schrift anderweit zu allerhöchster Genehmigung vorgelegten Antrag, geschehen lassen, daß, außer der durch höchstes De- . cret vom 2-lsten ejnstlem genehmigten Anleihe für die Discontocasse zu Leipzig, uoch eine fcruerweite Stimme von 300,000 Thalern, — - — - von den Beständen des Steuer->Voi-rnjj, unter den wegen der Verzinsung, wegen unterpfändlicher Einsetzung in- und ausländischer Staatspapiere und wegen sonstiger Sicherstellung in der Eingangs gedachten Schrift ausgedrückten Bedingungen, zu Anleihen an inländische solide Hand- lungshäuscr auf die in Vorschlag gebrachten kurzen Fristen verwendet werden möge. Allerhöchstdieselben lassen dieserhalb und wegen des am Schlüsse der gedachten stän- t dischcn Schrift unter gewisser Voraussetzung zugleich in Antrag gebrachten Ankaufs