826 wenn es der Platz gestattet, zu Aufstellung des physikalischen Apparats, eingerichteten Gebäudes, welches die Stelle des in dem allerh. Decrete vom Zcen April d. I. 86. und dessen Beilagen gedachten, abzubrechenden Hintergebäudes des Pauliner-Collegium am Stadtzwinger einnehmen würde. Bei Ausführung dieses Gebäudes würde, nach un- serm Dafürhalten, der für ein nenes Hintergebäude von dem Baudirector Geutebrück entworfne Riß und Anschlag, vorbehältlich der sich etwa als räthlich darstellenden Modi- ficationen und mit Wegfall des Entrefol, fo wie mit der nach der abgeänderten Bestim mung ndthigen Abänderung der entworfnen innern Einrichtung, angewendet werden können. Alle näheren Bestimmungen des Details, in Beziehung auf beide Werke, so wie die Veranstaltung der bald thunlich zu beginnenden Ausführung und deren weitere Leitung, ersuchen wir Ew. K. M. gehorsamst, einer Behörde zu übertragen, für welche wir uns den ferneren Vorsitz Sr. Kdnigl. Hoheit des Prinzen Johann, Herzogs von Sachfen, ehrerbietig erbitten, und welche wir übrigens ans Commissaren, die Allerhöchstdiefelben zu beauftragen geruhen würden, und aus von uns gewählten Deputaten zusammgesetzt zu sehen, unterthänig wünschen. Indeß würde es vielleicht zu Förderung des Geschäfts gangs und zu Vermeidung von Aufenthalt und Kosten gereichen, wenn diese Behörde ermächtigt würde, nur die wichtiger» Gegenstände in Plenar-Sitzungen zu verhandeln, die übrige Geschäftsbeforgung aber, unter dem fortdauernden Vorsitz Sr. Königs. Hoh. des Prinzen Johann, vier ihrer in oder nahe bei Dresden sich aufhaltendcr Mitglieder, zweien aus der Mitte der allcrhöchstverordneteu Commissare, einem ritterfchaftlichen und einem städtischen Deputirten, so wie, nach Befinden, fpecielle anßcr Dresden zu besor gende Geschäfte einzelnen, sich in oder nahe bei dem Orte der Ausrichtung anfhaltenden Mitgliedern, zu übertragen. Wie es im übrigen dieser Behörde zu überlassen seyn wür de, sich des Beiraths und Beistands sachverständiger Männer nach ihrem Ermessen zu bedienen, so würde sie anch, was das zu errichtende Universitatsgebaude anlangt, sich unstreitig mit der acadcmischen Oberbehdrde in die erforderliche Berührung setzen. Als Mittel zu Ausführung beider bezweckten Denkmale, glauben wir zuerst die Sum me der bereits gesammelten freiwilligen Beiträge, nebst den dazu gekommenen Zinsen, be nennen zu dürfen. Sodann tragen wir gehorsamst dahin an, daß, da die gedachte Sammlung nicht als vollendet betrachtet werden kann, fernerweit freiwillige Beiträge zu der Errichtung sowohl eines bildlichen Denkmals, als des beabsichtigten, ebenfalls zum Denkmal dienenden Universitätsgebäudes, angenommen werden mögen. Eine Veranlas sung zu deren Einreichung, welche jedoch nach unsrem Wunsche nicht in einer eigentlichen Einsammlung durch spccielle Aufforderung von Individuen bestehen würde, dürfte wohl am zweckmäßigsten von der mit Ausführung des Werks beauftragten Behörde ausgehen. Was über den Totalbetrag dieser sämmtlichen Beiträge zu Deckung des sowohl für das bildliche Denkmal, als für das Universirätsgebäude, veranschlagten Kostenbedarfs, an ungefähr 50/000 Thlr. für das bildliche Denkmal und 64,000 Thlr. für das Universitäts-