832 gemäß, in Betreff der Bewahrung der Bestände der Peräquations-Casse für das Land zu nehmen haben, auf baldigste Einziehung dieser Vorschußsumme von 4000 Thlr. — - — - von der Dippoldiswalder Amtslandschaft zur Peräquations-Casse zu zinsbarer Anlegung in innländischen Staatspapieren ehrfurchtsvoll anzutragen, weil durch längern Aufschub die Casse die Zinsen entbehren und die Wiedererstattung dieses Vorschusses der Amtsland schaft selbst nur noch belästigender werden würde. Die Bestände der Peräquations-Casse anlangend, welche am Schluß des Jahres 1829. 79,239 Thlr. — Gr. 3Z Pf. iucl.06,175 Thlr. — - — - in Staatöpapieren, die 2700 Thlr. —- — - Zinsen gewahren, betrugen, würden dergestalt zu verwenden seyn, daß die anjcht noch nicht in innländischen Staatspapieren angelegte Summe, so wie die etwa uoch eingehendeu oder durch herausgelooste Staatöpapiere zu erhebenden Gelder zu deren Ankauf verwendet und aus den zu beziehenden Zinsen der für die bei der Kriegs verwaltungs-Kammer annoch bestehende besondere Canzlei erforderliche, aber möglichst zu beschränkende Aufwand, die Besoldung der Angestellten an 1020 Thlr. — - — - mit einbegriffen, ingleichen die nach Wegfall der oben bemerkten Gratificationen, zu zahlen den Wartegelder, soweit der Betrag dieser Zinsen alsdann noch ausreicht, bestritten wer den möchten, indem wir in der Bewilligungöschrift ein angemessenes jährliches Bcrechr nungsquantum zu vollständiger Deckung des Bedarfs an Wartcgeldern auszuseßen nicht ermangeln werden. Hiermit verbinden wir zugleich den allerunterthänigsten Antrag, bei unsrer Wiederversammlung im Jahre 1832. die über die Peräquations-Casse geführten Rechnungen uns verlegen zu lassen, um über die Verwendung der sich alsdann ergebenden Bestände fernere Berathung halten zu können. Wir verharren in tiefster Ehrfurcht Ew. K. M. Dresden, am 24sten Mai 1830. re. sämmtliche anwesende alterbländischc Stande von Ritterschaft und Städten. . 117. Decret an die Landstände. Die Steuer-Credit-Casse betreffend. Cingcgangen am 24. Mai 1830. ^)hro K. M. ist die von den getreuen Ständen der alten Erblande wegen der Steucr- Credit-Casse eingereichte Schrift vom 22sten v. M. vorgelegt worden, und es genehmi-