570 sind, und Rechte, Verbindlichkeiten und Wohl der Staatsbürger im vorzüglicheren Grade berühren; wohin wir z. B. die Gesetze, die Aufhebung der stillschweigenden Hy potheken, die Ausübung des Rechts zum Vrandweinbrennen und das Verfahren in Brandstiftungsfallen angehend, rechnen zu dürfen glauben; und zwar letzteres ganz be sonders, weil durch dieses die wohlbegründeten Rechte der Gerichtsobrigkcitcn, ohne ständische Zustimmung beschrankt, und eine ganze Klaffe von Angeschuldigten ihrem ordentlichen Richter entzogen worden ist. 2. Je mehr durch die Folgen eines verheerenden Kriegs, durch die allgemeine Stockung des Handels und durch die behindernden Maaßregeln anderer Staaten die freie Ge- werbsthatigkcit und mit ihr der Wohlstand unseres Vaterlandes gemindert worden ist; um so glücklicher haben wir uns zu preißen, daß Ew. K. M. es eineu der vorzüglich sten Gegenstände Ihrer landesvätcrlichen Fürsorge haben seyn lassen, die Industrie zu crmuutern und den Handelsverkehr nicht nur durch zweckdienliche Einrichtungen im In nern des Landes zu erleichtern, sondern auch, soweit es thunlich, die ihm von außen entgegen gestellten Hinderungen minder drückend zu machen. Möchten die Vereinigung gen mit andern Staaten, welche Ew. K. M. zu diesem Zwecke cinzugchen und einzu leiten für gut gefunden haben, oder vielleicht, nach Ihrer Weisheit, künftig einzulciten für angemessen erachten dürften, ein kräftiges und hinreichendes Mittel werden, den ge sunkenen Wohlstand unsers Vaterlandes wieder zu heben, und die so bangen Besorg nisse zu entfernen, denen in dieser Beziehung ein Land unterliegen muß, dessen vorzüg lichste Erwerbsquellen in seiner Industrie zu finden find. 3. Auf das dankbarste verehren wir nicht minder die unermüdete Sorgfalt, mit welcher Allerhöchsidiefclben der Verwaltung des Landes in allen ihren Zweigen, namentlich auch der Verwaltung der Justiz und Polizcy, Ihre höchste Aufmerksamkeit zu widme» fort fahren; und sie erfüllt uns mit dem vollsten Vertrauen, daß unter Ew. K. M. weiser und gerechter Regierung, Sächselt stets das unschätzbare Glück genießen wird, Kraft und Schnelligkeit des Geschäftsgangs mit verfassungsmäfiger Sicherheit und Regelmä- sigkeit desselben verbunden zu sehen. Insbesondere hegen wir die festeste Uiberzeugung, daß Allerhöchstdiefclben jederzeit durch die zweckmäßigsten Maaßnehmungen zu bewirken wissen werden, daß die höchste Justiz- und Polizei-Behörde unsers Vaterlandes weder dnrch Uibcrhäufung mit Arbeiten, an einer, blos durch Vermehrung der Zahl der Mit glieder nicht herzustellcnden, angemessenen, collegialischen Erwägung der vorliegenden Gegenstände, und deren gleichmäsiger Behandlung gehindert; noch, durch gehäuftes un mittelbares Eintreten in den Wirkungskreis einer ersten Instanz, ihrem eigenthümlichen Berufe, als oberster auffehcndcr und leitender Behörde, zum Theile wenigstens, auf eine Weife entfremdet werde, die überdies nicht immer mit dem, zu Erhaltung guter