574 9. So ehrwürdig gewiß jedem Sachsen und vor Allem uns, die ständische Verfassnng seyn muß, deren unser Vaterland sich seit den frühesten Zeiten erfreute; eine Verfassung, deren wohlthätige Einwirkung auf das Glück des Landes, auf den Geist der Nation, auf die Befestigung des schönen Bandes, das unser Volk durch Liebe und Vertrauen so innig mit seinen Fürsten vereinigte, die Geschichte gewiß stets anerkennen wird; so kön nen wir uns doch nicht verhehlen, daß die Formen, welche ihr die Vorzeit gab, nicht mehr ganz den Bedürfnissen der Zeit entsprechen; daß diese Formen in mancher Hinsicht den Gang der Geschäfte erschwerend verzögern, und selbst eine ungünstige Einwirkung auf die Resultate der Verhandlungen besorgen lassen. Schon öfterer sind daher Verbes serungen in der Organisation unserer ständischen Verhandlungen der Gegenstand der Be- rathung bei Landesversammlungen gewesen, und wir achten es für unsre theure Pflicht, dieser Angelegenheit aufs neue unsere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Glauben wir auch »licht, daß wir noch während der Dauer des gegenwärtigen Landtags dahin gelange»» werden, ein so wichtiges und die vielseitigste»» Erwägungen erforderndes Werk, als der Entwurf einer abgeanderten Landtagsordnung ist, zu vollenden, fo hoffen wir doch, uns vorläufig über Anträge vereinige»» zu können, welche theils die Fortsetzung der angedcu- tetei» Bcrathungen auch nach Beendigung unserer gegenwärtigen Versammlung; rheils die Abkürzung der letzteren; theils die Modalität einer, bereits bei dem vorigen Landtage angelegentlich von de»» getreue»» Stände»» gewünschten und von Ew. K. M, so wie von des hdchstscligen Königs Majestät gebilligter», ii» kürzerer Zeit eintretenden ständische»» Zu sammenkunft für de»» Zweck der Bcrathnng über legislative Gegenstände; rheils dienliche Maaßregeln zur Vorbereitung und damit zur möglichsten Beschleunigung des Geschäfts gangs und Verminderung des Kostenaufwands bei einer künftige»» allgemeinen Landes versammlung; theils endlich, und zwar vorzugsweise das Wesen einer de»» Anforderun gen und Bedürfnisse»» der Zeit entsprechende»» ständischer» Verfassung und unter Zuziehung der Stände derer» zweckmäßige Gestaltung betreffen; und wir erbitte»» uns im Voraus gehorsamst Allerhöchstdero gnädigste Vergünstigung zu Überreichung einer, dieser Angele genheit besonders gewidmete»» Schrift. 10. Die beruhigende Erklärung, welche Ew. K. M. in den Landtags-Propositioi»e»» Z. II. auszusprechen geruht haben, wie die Bedürfnisse des Landes durch die in den zeitherigen Abgaben vorhandener» Mittel ihre vollständige Deckung werde»» finde»» können; läßt uns die Berathungen über die Größe und die Modalität der vor» dem Lande zu Bestreitung der für die Staatsverwaltung unentbehrlichen Ausgaben aufzubringenden Beiträge mit der frohen Hoffnung beginnen; daß wir von dci» Resultate»» der bevorstehende»» Bewilligung nicht eine Erschwerung, sondern vielmehr eine, wie wir pflichtmäßig versichern müssen, dringend nöthige Erleichterung der Laste»» des Landes erwarte»» dürfen, eine Hoffnung, welche