576 lichsten Treue und Anhänglichkeit an König und Vaterland sind auch wir, das Colle gium der Prälaten, Grafen und Herren, nebst der Universität Leipzig, durchdrungen. Bei dem Rückblicke auf die Zeit, welche zwischen der jetzigen und der letzten allgemeinen Landesversammlung innenliegt, theilen wir mit den übrigen Standen des Königreichs die Gefühle der dankbarsten Erinnerung an den Fürsten, welcher während eines fo langen Zeitraums mit seltener Weisheit, mit Gerechtigkeit und Frömmigkeit die Angelegenheiten Seines Volkes leitete, und dessen väterliche Fürsorge in den Herzen aller Untcrthanen Zufriedenheit, Liebe, Gehorsam und Vertrauen in einem Umfange begründete, welcher in der Geschichte wenige Beispiele hat, und, wie wir mit Zuversicht hoffen, bis zu den entfern testen Zeiten fort erhalten werden wird. Auch preisen wir dankbar die Güte Gortes, welche in Ew. K. M. das Vaterland mit einem Regenten beglückte, dessen liebevolle und redli che Absicht, das wahre, auf Gottesfurcht und Tugend gegründete Beste Seiner Untcr thanen allenthalben kräftig zu befördern, und in der Fürsorge für das Wohl des Landes Anstrengungen und Opfer willig zu übernehmen, auf die erfreulichste und Ew. K. M. Untcrthanen mit der innigsten Dankbarkeit und Liebe erfüllende Weise zcirhcr sich geof- fcnbaret hat. Möge Gott, unser Herr, auch ferner über Ew. K. M. und das gestimmte Königl. Haus schützend und schirmend walten; möge er insonderheit Ew. K. M. ein noch langes und seegcnsreiches Wirken in dem Genüsse ausdauernder Gesundheit und steten Wohlergehens verleihen. Unter diesen Empfindungen sei es uns vergönnt, Ew. K. M. in Beziehung auf die allgemeinen Angelegenheiten des Landes unsere ehrfurchtsvol len Bitteil und Wünsche vortragcn zu dürfen: 1. ) Die von Ew. K. M. in dem Xten §. der Landtagsproposition erthcilte Zusiche rung: „die Landesverfassung und die in selbiger gegründeten Rechte unverändert beste hen lassen zu wollen", läßt auch uns die fortdauernde Erhaltung und Berücksichtigung unserer besonder« staatsrechtlichen Verhältnisse mit Zuversicht hoffen, und wir nehmen jene huldvolle Zusicherung für uns und im Namen unserer Committenten ebenso ehrer bietig, als feierlich an; 2. ) Je wichtiger der Einfluß ist, welchen eine freie Gewerbsthätigkeit und ein in seiner Ausbreitung so wenig als möglich beschränkter Handelsverkehr auf den allgemei nen Staatsverband äußern, um so inniger vereinigen wir uns mit den Ständen von Ritterschaft und Städten in der dankbarsten Anerkennung Allerhdchstdcro auf diesen Ge genstand gerichteter landesväterlicher Fürsorge und in den Bitten und Wünschen, welche Ew. K. M. in dieser Beziehung die getreuen Stände dargelegt haben; 3. ) Die Ausarbeitung und Erlassung eines allgemeinen Civilgesetzbuchs ist auch für uns von hohem Interesse. Die hierunter von den übrigen Ständen ausgesprochenen Ansichten und Vorschläge haben mW den Rücksichten auf Beförderung des Endzwecks und Erlangung der möglichsten Vollständigkeit und Gleichförmigkeit in den einzelnen Rechtsverhältnissen angemessen geschienen, und wir wagen daher, solche durch unfern Beitritt allcrunterthänigst zu unterstützen;