976 vor dem Jahre 1826. statt gefundenen Rechtszustand schleunigst wieder Herstel len zu lassen. Die huldreiche Zusicherung, welcher wir uns in der Landtagsproposition zu erfreuen gehabt haben, daß Ew. K. M. die Landesverfassung und die in selbiger begründeten Ge rechtsame unverändert erhalten wollen, laßt uns die baldigste Gewährung unserer aller- unterthänigsten Bitte hoffen. Wir aber, die allgemeine Ritterschaft, treten dieser Interccssion nur in so fern bei, als die vom Stadtbier zu entrichtenden Abgaben nicht im Vcrhältniß zu der dem Dorfbier gewährten, ermäßigt worden sind, und darnach die Tare bestimmt worden ist. In tiefster Ehrfurcht verharren wir Ew. K. M. Dresden, am Ilten Juni 1830. re. fämmtliche anwesende Stände von Ritterschaft und Städten. 126. Schrift die baare Auszahlung der Auslösungen betreffend. Allerdurchlauchtigster re. ^w. K. M. getreue alterbländische Landschaft hat bisher mit Allcrhöchstdero Genehmi gung die verfassungsmäßigen Auslösungen nicht wie vormals zum Thcil in Anweisun gen, sondern noch vor der Verabschiedung in baarem Gelde und Kassenbilletö völlig ausgezahlt erhalten. Da nun die bei dem Steuer-Acrarium befindlichen Bestände, wie solches die uns mittelst allerhöchsten Dccrets vom 20sten Januar 1830. mitgetheilten Steuer-Nechnungs- Ertracte nachweisen, die hierzu erforderlichen Summen darbieten, so tragen wir ehrer bietigst darauf an: daß Ew. K. M. geruhen wollen, den nach Abzug der von Zeit zu Zeit erhalte nen Abschlagszahlungen verbleibenden Rückstand der geordneten Auslösungen noch vor Eintritt der Vertagung unserer damaligen Versammlung voll und baar auszahlen zu lassen. In tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue verharren wir Ew. K. M. Dresden, am 11. Juni 1830. rc. fämmtliche anwesende alterbländische Stände von Ritterschaft und Städten.