Rescript vom 25sten August 1704. von neuem angeordnete und von der Obersteuer, Einnahme unrerm Isten November 1741. anderweit ernstlich anbefohlne Anfertigung und Errichtung neuer Schocksteuer-Cataster durch die in der Resolution auf die Präli- minarschrifr vom Jahre 1742. ad §- 6. ertheilte Zusicherung gänzlich zurück zu nehmen: daß das Land mit dieser Errichtung neuer Schock-Cataster verschont und die Steuerrevisores dahin instruirt werden sollen, daß sie, wenn eine Untersuchung irgendwo anzustellen, solche, so lange nicht eine Unrichtigkeit klar erwiesen, ex oktieio führen sollen; und cs hat sich die ganze diesfallsige Masse von Arbeiten nur in unzählige, selbst oft an einzelnen Orten wiederholte, aber im Ganzen als einzeln dastehende und aller Ein heit zum Ganzen ermangelnde Steuerrevisionen, von welchen, wie die Stände in der Schrift vom 29sten December 1769. sich mit Wahrheit ausdrücken, die Communeu er zittern, aufgelößt, die oft zu gar keinem oder zu einem höchst unbedeutenden der Mühe nicht lohnenden und die Communen durch die unverhältnißmäßigcn Kosten bedrückenden Resultat geführt haben, da der Hergang der Jahrhunderte oft alle Merkmale der fru- hern Verhältnisse spurlos verwischt und oft nur leere Namen z. B. Gatterschocke, er mangelnde Schocke, begnadigte Schocke, deren Bedeutung räthselhaft geworden, übrig gelassen hatte, so daß selbst darüber zu keiner klaren und bestimmten Ansicht zu gelan gen ist, worin der wesentliche Unterschied der sogenannten decrementen und caducen Schocke besteht, und mithin der von den Ständen bereits in der gedachten Schrift vom 29sten December 1769. geschehene Antrag seine volle Rechtfertigung findet, die in der Classe der decrementen und caducen befindlichen Schocke, da sie doch nur in den Rechnungen enthalten und auf selbige zur Casse niemaln etwas kommen wird, zu Beruhigung der Grundbesitzer, auch neuen An käufer, gänzlich abzuschreiben. Bei einem solchen Zustand der Dinge waren Fälle nicht selten, wo die in Folge einer Beschwerde über zu hohe Steuer oder auch ohne diese Veranlassung angeordneten Steuer revisionen sich damit endigten, daß nicht eine Abnahme, sondern eine Aufziehung an Schocken eintrat, und eine Masse von Kosten auf die Commun zurückfiel; und hierdurch wurden die lauten wiederholten und dringenden Klagen der Stände über dieses Steuer revisionswesen, welche fast an jedem Landtage bis in die neuesten Zeiten erneuert wurden, hervorgerufen, vorzüglich, da die Steucrrevisoren die Dunkelheit, in welche die Vorzeit sich gehüllt hat, mitunter zu sehr drückenden Aufziehungen von Schocken benutzten, um mühsame, langwierige und kostspielige Erörterungen doch nicht ohne Resultat aufgeben zu müssen. Hat nun selbst die Zeit auf der einen Seite den Maßstab zerbrochen, nach welchem eine Rectification dieses veralteten Catasters möglich scyn könnte, da sich weder in den Steuer-Anschlägen, noch in den Acten, wie das Ober-Steuer-Collegium selbst in der Verordnung vom 7ten Juli 1826. zugestcht, Nachrichten wegen der decrementen Schocke 123 *