daß die Gründe, welche das Obersteuer-Collegium bewogen haben, die Steuer moderationen bis zu dem Jahr 1813. bestehen zu lassen, und welche beweisen, daß sich diese Behörde für überzeugt gehalten hat, daß die frühem Ursachen der selben noch vorhanden sind, auch für die fernere Fortdauer dieser Moderation sprechen; schließen uns auch deshalb ganz der Aeußerung an, welche unsere Mitstande, die Präla ten, Grafen und Herren, und die Universität Leipzig in ihrer Präliminarschrift vom 15ten Marz d. I. gethan haben, daß die Gründe, welche das Fortbestehen der Steuermodera tionen und Befreiungen für die Dauer der jetzt zu Ende gehenden Landesverwilligung, zu Folge der General-Verordnung vom 22sten Juli 1822. rathsam gemacht haben, auch jetzt noch vorwalten. War nun beinahe ein Jahrhundert vergangen, ohne daß jene, im 1.176-4. wieder in Erinnerung gebrachte Erörterung der decrcmenten und caducen Schocke zur Ausfüh rung gebracht worden ist, so hatten wir freilich nicht zu erwarten, daß, bei gewiß eben so wenig günstigen als dringenden Zeitverhältnissen, und ohne, in Berücksichtigung auf die am Landtage 1811. und schon 1769. deshalb ausgesprochenen ständischen Ansichten, so wie der abfälligen Gutachten der mchresten Creis-Einnahmen, vorher das ständische Gutachten in dieser wichtigen Steuer- und Landes-Angelegenheit zu vernehmen, eine sol che Verordnung erlassen werden würde, da wir nicht ermangelt haben würden, unsre dringenden Vorstellungen gegen dieselbe allerh. Ermessen ehrfurchtsvoll anheim zu geben. Auch können wir nicht umhin, uns gegen diese Art der Ausgleichung der Schock- steuerverrechtung, welche das Obersteuer-Collegium durch die Ausführung der General- Verordnung vom 7cen Juli 1826. zu erlangen gedenkt, überhaupt zu erklären, da eine Ausgleichung der Ungleichheiten in den ordinairen Steuern, ohne einen richtigen Maß stab, an welchem es aber zur Zeit gänzlich ermangelt, unausführbar und ohne Ent schädigung der neu zu belastenden jetzigen Besitzer, die ihre gegen andere Grundstücke mindere Besteuerung nicht als eine Begünstigung, sondern als ein unter dem bisherigen Schutz des Staats erkauftes Recht erlangt haben, höchst drückend und ungerecht ist, und neue und außerordentliche Staatsbedürfnisse nach einer gleichmäßigen Vertheilung, zu welcher das alte Steuersystem niemals führen kann, aufzubringen sind. Endlich ge denken wir noch, daß auch die Mehrheit der Creis-Einnahmen, von welchen über die fragliche Revision der decrementen Schocke Gutachten erfordert worden ist, sich gegen diese Maßregel erklärt und sich darauf berufen haben, daß der Grnndeigenthümer ohne dem mit Abgaben überladen und durch die Höhe der Prodl^tionskosten und Erhaltungs kosten gegen den reinen Ertrag niedergedrückt und kaum im Stande das gangbare Steuer quantum aufzubringen, das zu Erlangung seines Grundeigenthums verwendete Capital weit geringer nutzt, als der Capitalist, daß die Untersuchung um deswillen eben so nutz los als unräthlich seyn würde, weil die Aufziehung der decrementen Schocke Prägrava-