tum beizulegen, und bei den zu befürchtenden Klagen des flachen Landes einen Beweist ihrer Rechtfertigung zu behalten. Mit größter Verehrnng beharrend. Dresden, den 23sten April 1830. Heinrich Gottlob Klöpper, Ernst Heinrich Schmort, Creis-Vorsitzende der August Traugott Heymann, allgemeinen Städte. Johann Georg Klemm, ^130. Dccrct an die Landstände. Ständische Auslösung betreffend. Eingegangcn den 17. Juni 1830. ^)hro K. M. geben den getreuen alrerbländifchen Standen durch die abschriftliche Bei fuge mit Mehrcrm zu ersehen, aus welchen Gründen der von Reitzcnstein auf Weißen born sich wegen ihm bei gegenwärtiger Landcsversammlung verweigerter Auslösung be schweret und um andere Verfügung gebeten hat. Zugleich erhellet aus dem snU D. beigefügtcn Auszuge, worauf diese Weigerung beruhet, wie aber auch bei der dicßfalls Start gefundenen Erörterung darauf angetra gen worden ist, daß, da, nach dem an die getreuen Stande unterm Men October 1820. ergangenen Decrete, auch solchen Rittergütern, welche erst in neuerer Zeit die Schriftsasfigkeit erlangt haben, oder solche noch erlangen dürften, unter gewissen Vor aussetzungen die Landtagsfähigkeit und Landtagsauslöfung zugestanden worden sey, wohl auch denjenigen Gütern von nicht beträchtlicher Anzahl, welche früherhin die Canzlei- schriftsäßigkeir und mit selbiger das Vefngniß für ihre Besitzer znm Erscheinen bei Land tagen erlangt haben, die Perception der Landtagsanslösung zu verwilligen seyn dürfte. Bevor Jbro K. M. Sich jedoch hierauf entschließen mögen, wollen Allerhöchstdie- selben zuförderst die Erklärung der getreuen alrerblandifchen Stande darüber vernehmen, und sind derselben in Huld und Gnaden gewärtig, womit Jhro K. M. der getreuen Landschaft jederzeit wohl beigethan verbleiben. Gegeben zu Dresden, den Mm Juni 1830. Anton. Gottlob Adolf Ernst Nosiitz und Janckcndorf. I). Johann Daniel Merbach. 128 *