1022 Extract aus den OrigLnal-Convent-Tags-AeLen ao. 1696. rc. Cantzley-Verzeichnüß der Neuen Cantzley Schrifftsaßen vom 5. Decembr. 1656. bis; 28. Septbr. 1694. So den 26. Octb. 1694. zum Churfürftl. Hoff Marfall Ambt gegeben worden. rc. ^nno 1659. den 31. Decembr. Weißenborn Ist Moritz Albrechtcn von Hartitzsch zu Krummenhennersdorfs Ni'ede^Co?nnitt;. sein Guth Weißenborn und das halbe Dorff Nieder Colmnitz derge- ' stakt vor Cantzley Schrifftfaßig erkläret worden, daß Er nichts desto minder die Land- und Trancksteucrn einen Weg als den andern in ^Landl^cn"' z" das Ambt Freiberg entrichten, und auf Landtagen und andern der gleichen Zusammenkünfften sich jedesmahl aus seinen eigenen Mitteln unterhalten solle. rc. Gefertigt Dresden, am 16tm Februar 1830. Carl Gottlob Voigt, Ober-Steuer-Archivar. rc. Das; der Besitzer des Gutes Wcißenborn, sowie bei den frühem Landtagen, auch zu der diesmaligen Landeöversammlung ohne Auslösung convocirt worden ist, gründet sich auf das unter dem 15len December 1659. an die Landesregierung ergan gene Rescript, nach welchem dem Gute Wcißenborn, so wie dem halben Dorfe Nieder- Colmnitz, die Canzleischriftfassigkeit nur unter der Bedingung bewilligt worden ist, daß derselbe auf Landtagen und andern dergleichen Zusammenkünften sich jedesmal aus sei nen eigenen Mitteln unterhalten solle. Zwar ist mittelst allerhöchsten Decrcts vom 6ten April 1805. den Besitzern aller der jenigen ncufchrifrfafsigen Güter, welche bis mit dem Jahre 1804. diese Eigenschaft er langt haben, und übrigens entweder mit Ritterpfcrden wirklich verdient werden, oder doch zu den ritterfchafrlichen pmostrrmii« einen Beitrag leisten, und sich überhaupt zu dem Erscheinen auf Landtagen qualificiren, die Landtagsauslöfung gleich den Besitzern der alrschriftfaßigcn Rittergüter zugcsichert worden. Allein diese Zusicherung dürfte der