1026 bietig uns vor unsrer dermaligen Entfernung gnädigst bekannt machen zu lasten, damit es einer desfallsigen besondern Einberufung nicht bedürfen möge. 2) Wenn wir in der unterthanigsten Präliminarschrift vom 17tm März d. I. aä 8- das gehorsamste Gefuch um Mittheilung einer Uiberficht des gefammten Staatshaushalts aus zusprechen uns gestatteten, so äußerten wir zugleich die Hoffnung, es wurden Allerhöchst- dieselben in diesem Gesuche nicht einen Mangel des unwandelbaren Vertrauens zu Ew. K. M. weisesten Fürsorge für eine möglichst beschränkte, nur dem Wohle des Landes ge widmete Verwendung der Staatseinnahmen erblicken, und wir glauben auch jetzt uns dieser beruhigenden Hoffnung überlassen zu dürfen, wenn wir nicht umhin können, die nämliche untcrthänigste Bitte wiederholt an Allerhöchstdieselben gelangen zu lassen. Ge statten Ew. K. M. gnädigst, daß wir, um dies zu rechtfertigen, den Standpunkt bemerk lich machen, auf welchem wir in Beziehung zu der Nation stehen. Bei weitem zum klein sten Theile ist es das Unsrige, was wir d.n Bedürfnissen des Staats als Opfer darbie ten. Es ist das Vermögen, es sind die Kräfte des Volks, an dessen Stelle wir, nach der Verfassung unsres Vaterlands, die Bewilligung der Mittel auSfprechen, welche der Staat zu feiner Erhaltung bedarf. Je weniger noch jetzt, wie in der Vorzeit, die zu entrichtenden Abgaben eine nur vorüber gehende Belastung sind, je weniger ein blühender Wohlstand des Landes ihre Entrichtung erleichtert, destomehr verbinden uns Pflicht und Gewissen, für die möglichste Schonung unsrer Mitbürger, zu thun, was irgend zu thun uns gestattet ist und den Gebrauch keines Mittels zu sorgfältigster Prüfung dessen, was die Noch- Wendigkeit und das Wohl des Landes unbedingt erheifcht, zu vernachlässigen, das zu er langen wir vermögen. Weit mehr als das Volk noch vor Jahrzehenten von feinen Stell vertretern forderte, fordert der Geist unsrer Tage, und wir würden nur das Vertrauen der Nation aufopfern, nur das Band, welches durch das Bestehen unsrer ständischen Ver fassung das Volk an seinen Fürsten bindet, schwächen, nur, möglicher Weise, Wünsche Hervorrufen, deren Erfüllung vielleicht kaum heilsam seyn dürfte, wenn wir diesen Geist der Zeit, den zu beherrschen außer unsrer Macht steht, unbeachtet lassen wollten. Wenn in dec vergangenen Zeit das Leben der Einzelnen sich fast nur in den Kreisen der Familien und kleinerer Genosseuschaftsverbindungen bewegte, und diese Kreise durch die engsten Bande ver knüpft waren, wenn ein beschränkter Umfang von Kenntnissen nur geringere Theilnahme an dem znließ, was außer dem Gesichtskreise der Mehrheit lag, wenn daher der Wille des Familienva ters den Kreis der an unbedingte Folgsamkeit gewöhnten Seinigen regierte, wenn der Unter- than, der Bürger, zufrieden mit der Leitung seines Hauswesens und seines Gewerbes, gern fei nem Beherrscher, feinem Gutsherrn, seiner Obrigkeit die Sorge für öffentliche Angelegenheiten anheim gab; so hat feit einer Reihe von Jahren das Nachlassen der Innigkeit häuslicher Bande, die auf eine weit andre Stufe gebrachte Ausdehnung des Jugendunterrichts, die so veränderte, gegenwärtig vorzugsweise auf den Gebrauch Atter berechnete Richtung der